Für die Sonderrabatte genüge die Teilnahmebestätigung an einem anerkannten Training, sagte Rüter. Allerdings biete nicht jede Gesellschaft die Vergünstigung an. Autofahrer müssen sich daher bei ihren jeweiligen Versicherern informieren.
Der Kurs muss mindestens die Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates erfüllen. Darunter fielen die ADAC-Fahrsicherheitstrainings, aber auch solche vom TÜV, sagte ADAC-Versicherungsexperte Jochen Oesterle.