KfZ-Versicherung: Kündigung auch später möglich
Halle (dpa/tmn) - Als offizieller Kündigungsstichtag für die KfZ-Versicherung gilt der 30. November. Wer das vermeintlich allgemeingültige Datum verpasst hat, könne oft trotzdem noch kündigen, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit.
Autobesitzer, die den Versicherer wechseln wollen, sollten in ihrem Versicherungsvertrag nachschauen, ob die Vertragslaufzeit tatsächlich mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Sei das nicht der Fall, dürften sie bis einen Monat vor Ende ihres individuellen Versicherungsjahres kündigen. Gelte der Vertrag beispielsweise seit dem 1. August 2011, könnten Versicherungsnehmer grundsätzlich zum 30. Juli 2012 kündigen.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Versicherte, wenn der Anbieter die Prämie erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen zu erweitern. Gleiches gelte im Schadensfall, oder wenn er ein anderes Fahrzeug zulasse, so die Verbraucherschützer. Allerdings müsse er dabei einen nahtlosen Versicherungsübergang nachweisen können. Pkw-Besitzer sollten sich aber nicht allein vom Preis leiten lassen. Oft schrumpfe bei günstigeren Tarifen auch der Versicherungsumfang.