Kfz-Versicherung: Kündigung nach dem Stichtag möglich

München (dpa/tmn) - Autofahrer können ihre Kfz-Versicherung teilweise auch nach dem Stichtag 30. November wechseln. Erhöht die Gesellschaft ohne vorliegenden Schaden die Beiträge, kann innerhalb eines Monats gekündigt werden, erklärt das Vergleichsportal Check24.

Ein Sonderkündigungsrecht habe zudem jeder, der sich ein neues Fahrzeug zulegt. Auch nach einem Schadensfall bestehe für Versicherte und die Versicherung gleichermaßen für einen Monat das Recht, eine Police zu kündigen. Die ordentliche Kündigungsfrist endet jährlich für die meisten Kfz-Versicherungsnehmer am 30. November.