Nach „Friederike“: Welche Versicherung bei Sturmschäden zahlt

Das Orkantief verursachte vielerorts Schäden an Gebäuden und brachte Pendler in Bedrängnis, da der Bahnverkehr zum Erliegen kam. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wuppertal/Krefeld/Düsseldorf. Brücken gesperrt, Schulen geschlossen, Stillstand auf den Gleisen und Schwerstarbeit für die Feuerwehr: Auf den Tag genau elf Jahre nach dem verheerenden Orkan „Kyrill“ ist das Sturmtief „Friederike“ am Donnerstag mit enormer Kraft über NRW hinweggefegt. Kleinere Lastwagen wurden wie Spielzeugautos von den Straßen gedrückt, reihenweise deckten die schweren Böen Dächer ab und entwurzelten Bäume. Rund 14.500 Feuerwehrleute und Helfer des Katastrophenschutzes waren nach Angaben des Innenministeriums seit den Morgenstunden fast ununterbrochen unterwegs. „Dieser Einsatz ist noch lange nicht beendet“, sagte Innenminister Herbert Reul (CDU) am Abend. „Die Folgen des Unwetters werden die Einsatzkräfte in den nächsten Stunden und Tagen weiter beschäftigen.“

Auf zahlreichen Straßen und Autobahnen in NRW kam es zu Sperrungen, Staus und Verkehrsbehinderungen durch umgestürzte Bäume auf der Fahrbahn. Den Schaden durch Verkehrsunfälle bezifferte die Polizei auf mehr als 1,7 Millionen Euro. Aus Sicherheitsgründen legte die Deutsche Bahn in ganz NRW den Zugverkehr still. Zehntausende Pendler mussten am Abend an den NRW-Bahnhöfen ausharren und versuchen, auf Taxis oder Fahrgemeinschaften umzusteigen. Erst heute früh sollen die Bahnen im Regional- und Fernverkehr wieder fahren.

So wütete Sturmtief "Friederike" in Wuppertal
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So wütete Sturmtief "Friederike" in Wuppertal

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Auch am Flughafen in Köln/Bonn, bei der Rheinbahn in Düsseldorf sowie bei der Wuppertaler Schwebebahn ging zeitweise nichts mehr. Am Flughafen Düsseldorf wurden 37 Starts und Landungen von 520 geplanten Flugbewegungen annulliert. Mit Wucht schlug der Sturm am Flughafen Paderborn zu, wo ein Terminal evakuiert werden musste.

Bleiben Bahnkunden jetzt auf ihren Kosten sitzen? Nein, nach Angaben der Bahn müssen Kunden im Fernverkehr nicht fürchten, dass ihre Fahrkarten verfallen — für alle vom Sturm betroffenen Strecken sollen die Tickets ihre Gültigkeit behalten. Sie können kostenlos erstattet oder bis eine Woche nach Ende der Störung flexibel genutzt werden. Dies gelte auch für zuggebundene Fahrscheine, wobei Sitzplatzreservierungen umgetauscht werden können. Hat sich ein Zug wegen des Unwetters erheblich verspätet, muss die Bahn einen Teil des Ticketpreises erstatten. 25 Prozent des Preises gibt es ab 60 Minuten Verspätung, 50 Prozent ab 120 Minuten. Entscheidend ist die Ankunftszeit am Zielort. Die Bahn hat für Kunden unter 08000/99 66 33 eine kostenlose Sonderhotline eingerichtet. Zudem stellte die Bahn am Donnerstag Hotelzüge in Köln, Dortmund und Hamm zur Verfügung und verteilte Hotelgutscheine.

Aufräumarbeiten nach Sturm "Friederike" in Burscheid
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Aufräumarbeiten nach Sturm "Friederike" in Burscheid

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Welche Ansprüche kann ich als Fluggast geltend machen, wenn mein Flug gestrichen wurde? Der Ticketpreis wird erstattet, sagt Herman-Josef Tenhagen, Chefredakteur von „Finanztip“. Anders als bei der Bahn können Flugreisende aber bei einem Sturm nicht unbedingt auf eine Entschädigung für Ausfälle und Verspätungen hoffen. Denn ein starkes Unwetter kann als außergewöhnlicher Umstand gelten — wodurch der Anspruch entfällt. Das gilt aber nicht pauschal. Eine Fluggesellschaft muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Verspätungen zu vermeiden. Was genau hier angemessen ist, beschäftigt meist Gerichte.

Polizei- und Rettungskräfte fuhren in NRW weit mehr als 10 000 Einsätze, Feuerwehr- und Rettungsdienste leisteten Tausende Einsätze, darunter mehr als 630 in Köln und rund 700 in Dortmund sowie 550 in Düsseldorf, wie das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste in Duisburg mitteilte.

"Friederike" wütet über NRW - Orkan bringt Zerstörung
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"Friederike" wütet über NRW - Orkan bringt Zerstörung

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Welche Versicherung zahlt? Sturmschäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Voraussetzung ist, dass der Sturm tatsächlich die Ursache des Schadens ist. Die Gebäudeversicherung zahlt zum Beispiel bei abgedeckten Dächern, zerstörten Schornsteinen oder Schäden durch umgefallene Bäume. Sie kommt auch für Folgeschäden auf, wenn Regen durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster eindringt — aber nur für Schäden am Haus selbst. Für bewegliche Gegenstände ist die Hausratversicherung zuständig — sie kommt etwa für Möbel auf, die infolge des Sturms nass und unbrauchbar geworden sind.

Was muss der Kunde tun? Betroffene melden sich am besten schnellstmöglich bei ihrer Versicherung. Grundsätzlich reicht ein Anruf, zur Sicherheit rät der BdV aber zu einem Einschreiben mit Rückschein. Zur Dokumentation der Schäden sollten Versicherte Fotos machen und Zeugen benennen. Wichtig ist: Ohne Rücksprache beheben Betroffene die Schäden besser nicht. Die Versicherung muss sie durch eigene Gutachter bestimmen können.

So wütete Sturmtief "Friederike" in Düsseldorf
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So wütete Sturmtief "Friederike" in Düsseldorf

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Was ist mit Schäden am Auto? Schäden durch Unwetter am Auto sollten Besitzer umgehend ihrer Kfz-Teilkaskoversicherung melden. Oft müssen sie die Meldung durch Angaben des Wetteramtes ergänzen, erläutert der ADAC. Denn der Wind muss zum Zeitpunkt der Beschädigung mindestens die Windstärke acht gehabt haben. Ohne Absprache mit dem Versicherer sollten Fahrer allerdings keinen Gutachter bestellen oder den Schaden reparieren lassen - sonst bleiben sie unter Umständen auf den Kosten sitzen.

Wie soll ich mich als Arbeitnehmer verhalten, wenn ich meinen Arbeitsplatz nicht oder nur verspätet erreichen kann? Angestellte sind selbst dafür verantwortlich, dass sie pünktlich ihren Job beginnen. Das gilt auch dann, wenn ein Stau, Sturm oder Streik den Weg zur Arbeit beschwerlich macht oder die Bahn ersatzlos ausfällt. Wenn überall Bäume herumliegen und ein Sturm so wütet, dass es nicht zumutbar ist, auf die Straße zu gehen, kann dies eine „begründete Arbeitsverhinderung“ sein. Aber für die Zeit, die Angestellte nicht arbeiten, muss ihnen der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen — es sei denn, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen regeln dies anders. Red