Kfz-Zulassung: Vor Fahrtantritt an Versicherung denken

Berlin (dpa/tmn) - Voller Stolz blicken Besitzer auf das neu erworbene Auto. Nach dem Augenblick der Freude kommt die Arbeit. Der Wagen muss zugelassen werden. Dafür ist zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung nötig.

Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung kann kein Auto zugelassen werden - der Kaskoschutz ist bei den Behörden aber keine Voraussetzung für die Ausgabe der Nummernschilder.

Im Falle der Haftpflichtversicherung verlangen die Kfz-Zulassungsstellen eine Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer). Wird diese Nummer per SMS oder E-Mail versendet, spricht man auch von der Elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (EVB-Nummer). Ihre Aushändigung gilt als Deckungszusage, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Doch: „Am besten vor der Zulassung sollte der Halter auf einen ausreichenden Kaskoversicherungsschutz achten“, sagte Kathrin Jarosch vom GDV. „Dazu genügt oftmals ein einfacher Anruf bei der Versicherung oder bei deren Versicherungsvermittler“, fügte die Sprecherin hinzu. Wer auf Nummer sicher gehen wolle, lasse sich die vorläufige Deckung schriftlich bestätigen. Diese gelte bei dann bei allen Kasko-Schäden.

Um Komplikationen mit der Versicherung bei der Schadensabwicklung zu vermeiden, sollte so schnell wie möglich ein Vertrag unterschrieben und die Erstprämie bezahlt werden, riet Jarosch. Erst dann beginne der eigentliche Versicherungsschutz.