„Eltern sollten bis zur Prüfung ihre Kinder immer begleiten“, sagt Katharina Lucà vom ADAC. Kinder bis zu einem Mindestalter von zehn Jahren hätten weder die geistigen noch körperlichen Voraussetzungen, sicher durch den Verkehr zu kommen. Sie reagieren langsamer als Erwachsene und werden schnell übersehen.
Grundsätzlich müssen Kinder bis zum achten Geburtstag laut Straßenverkehrsordnung den Fußweg benutzen. Danach können sie bis zum zehnten Geburtstag zwischen Fußweg und Straße wählen. Ab einem Alter von zehn Jahren müssen Radfahrer auf der Straße beziehungsweise auf dem Radweg unterwegs sein.