Lappen mit Verfallsdatum: Die neuen Führerscheinregeln
Berlin (dpa/tmn) - Führerscheine bekommen ein Verfallsdatum, Motorradfahranfänger die Lizenz für mehr Leistung und Trike-Piloten ein Problem: Für die Dreiräder reicht ihr Autoführerschein nicht mehr aus.
Diese und weitere Änderungen bringt das neue Fahrerlaubnisrecht.
Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Führerscheine waren bisher ein Leben lang gültig. Das ist ab Samstag (19. Januar) mit der Umsetzung der dritten EU-Führerscheinrichtlinie anders. Von da an ausgestellte Fahrlizenzen laufen nach 15 Jahren ab und müssen getauscht werden.
Diese Neuerung betrifft auch langjährige Führerscheinbesitzer, die Ersatz etwa für ein gestohlenes Dokument brauchen. Oder die ihren alten Führerschein gegen die neueste Version der Plastikkarte eintauschen wollen - was sie bis 2033 ohnehin machen müssen. Denn bis dahin sind alle vormals unbefristeten Führerscheine erstmals zu tauschen, verlangt die neue Richtlinie. Der Umtausch sei ein reiner Verwaltungsakt, betont das Bundesverkehrsministerium, ein Gesundheitscheck oder erneute Fahrprüfungen würden dafür nicht verlangt. Allerdings fallen Gebühren an.
Neben der Einführung eines Ablaufdatums für die Fleppe werden einzelne Führerscheinklassen EU-weit auf einen Nenner gebracht. Fahrer müssen aber nicht fürchten, dadurch bisherige Rechte zu verlieren. „Die meisten Änderungen sind nur für Führerscheinbewerber relevant, die das Dokument ab dem 19. Januar 2013 ausgehändigt bekommen“, sagt Gerhard von Bressensdorf von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF). „Bei älteren Exemplaren bleibt die erteilte Fahrerlaubnis in vollem Umfang erhalten.“
Wer zum Beispiel schon einen Pkw-Führerschein in der Tasche hat, darf damit weiterhin Trikes oder dreirädrige Großroller fahren. Alle anderen brauchen dafür neuerdings einen Motorradführerschein.
In den Fahrerlaubnisklassen für motorisierte Zweiräder gibt es laut dem TÜV Nord die meisten Neuerungen. So verschmelzen in der neuen Klasse AM die Klasse M für höchstens 45 km/h schnelle Mopeds mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und die Klasse S für vergleichbar motorisierte Kraftfahrzeuge mit drei und vier Rädern. Das Mindestalter bleibt bei 16 Jahren. Außerdem gibt es die AM-Freigabe wie zuvor die alte Moped-Klasse zum Pkw-Führerschein (Klasse B) dazu.
Bevorzugen Jugendliche ab 16 Jahren ein Leichtkraftrad mit höchstens 125 Kubikzentimetern Hubraum und 11 kW/15 PS oder ein bis zu 15 kW/20 PS starkes Dreirad, brauchen sie dafür die Klasse A1. Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h bis zum 18. Lebensjahr fällt in dieser Klasse weg.
Die alte Klasse A mit dem Zusatz „beschränkt“ für den Einstieg in die Motorradwelt wird durch die Klasse A2 ersetzt. Der Vorteil: Fahranfänger dürfen damit stärkere Maschinen fahren, die Leistungsbeschränkung wird von 25 kW/34 PS auf 35 kW/48 PS angehoben. Außerdem können A1-Besitzer nach zwei Jahren nur durch eine praktische Prüfung die A2-Lizenz für Motorräder bekommen - ohne Theorieprüfung. A2-Novizen kommen aber nicht mehr automatisch nach zwei Jahren in die Klasse A ohne Leistungsbeschränkung.
Wer noch vor dem 19. Januar den Motorradführerschein der Klasse A beschränkt ausgehändigt bekommen hat, hat Glück. Denn in diesem Fall profitiert der Biker-Nachwuchs von der neuen 48-PS-Leistungsgrenze und rutscht trotzdem noch nach zwei Jahren prüfungsfrei in die Klasse A.
Für Autofahrer reicht die Lizenz der Klasse B nun ohne weitere Einschränkungen für mehr als 750 Kilogramm schwere Anhänger, solange das zulässige Gesamtgewicht der Zugkombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Wer ein paar Extra-Fahrstunden nimmt, kann diesen Wert auf 4,25 Tonnen erweitern. „Das ist vor allem für das Ziehen von Wohnwagen interessant“, erklärt BVF-Chef von Bressensdorf. Auf dem Führerschein wird dann zur Klasse B die Schlüsselnummer 96 hinzugefügt.