Mit GPS-Sender gestohlene Räder wiederfinden

Berlin (dpa/tmn) - Ein kleiner GPS-Peilsender kann helfen, gestohlene Fahrräder wiederzufinden. In der Regel wird der Tracker ins Sattel- oder Lenkerrohr eingesetzt, es gibt auch Modelle, die in die Rückleuchte integriert werden.

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Grundsätzlich sollte der Einbau des GPS-Senders so erfolgen, dass der Tracker von außen nicht erkennbar ist. Auf einem kleinen Bildschirm, das einem Navigationsgerät ähnelt, kann der Besitzer dann nachverfolgen, wo sich das Fahrrad befindet.

Das System funktioniert jedoch nur, wenn sich das Rad im Freien befindet, sagt Stephanie Krone vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC): „Lagert ein Dieb das Rad beispielsweise in einer Garage oder einem Keller, hat der kleine Sender keinen Empfang mehr“. Unter Umständen wird aber wenigstens der grobe Standort angezeigt. Im Internet werden GPS-Sender zu Preisen von 90 bis 120 Euro angeboten.

Wird ein Fahrrad gestohlen, rät Stephanie Krone grundsätzlich, sich bei der Polizei zu melden und Anzeige zu erstatten. Etwa jedes zehnte gestohlene Rad kann dadurch wiedergefunden werden. Zur Hausratversicherung sollten Besitzer außerdem eine Zusatzversicherung abgeschließen, damit Fahrräder nicht nur dann ersetzt werden, wenn sie aus dem geschlossenen Keller oder der Garage geklaut werden, sondern beispielsweise auch am Bahnhof oder vor dem Haus. Für die Entschädigung gilt eine Obergrenze von ein, zwei oder drei Prozent der Hausratversicherungssumme.

Bei einem kleineren Haushalt mit einem teureren Fahrrad reicht die Summe oft nicht aus, um den Wert des Fahrrads komplett zu ersetzen. Werden mehrere Räder gleichzeitig gestohlen, zahlt die Versicherung zwar die Höchstentschädigung, doch unter Umständen ist nicht der Wert aller Fahrräder gedeckt. Besondere Vorsicht ist nachts geboten: Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr gibt es eine Versicherungslücke. Wenn das Rad nicht in einem „umschlossenen Raum“ untergebracht oder gerade benutzt wird, zahlen Versicherungen im Schadensfall nicht. Manche Versicherungen verzichten jedoch auf diese Klausel.