Muss ich eine Umlackierung in die Papiere eintragen lassen?

Essen (dpa/tmn) - Blau statt braun: Wer seinem Auto eine neue Farbe verpassen möchte, kann dies jederzeit tun. Komplizierter ist die Frage, was anschließend zu erledigen ist. Muss der Halter die Änderung den Behörden mitteilen?

Essen (dpa/tmn) - Blau statt braun: Wer seinem Auto eine neue Farbe verpassen möchte, kann dies jederzeit tun. Komplizierter ist die Frage, was anschließend zu erledigen ist. Muss der Halter die Änderung den Behörden mitteilen?

Wer sein Auto neu lackieren lässt oder mit Folie beklebt, muss die Änderung der Farbe erst in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, wenn der Wagen umgemeldet wird oder andere Änderungen in die Papiere eingetragen werden müssen. Das schreibt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vor. Das Eintragen der Farbe in die Papiere dient hauptsächlich der Statistik und soll der Polizei bei einer Fahndung helfen, erklärt der TÜV Nord. Bei der Kfz-Hauptuntersuchung (HU) werde aber nicht überprüft, ob die eingetragene Farbe mit der tatsächlichen Lackierung übereinstimmt.

Die Farbe eines Pkws ist ab Werk in codierter Form in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und in Fahrzeugpapieren vor 2005 entsprechend im Fahrzeugbrief. Dabei steht zum Beispiel die „5“ schlicht für „Blau“. Der exakte Farbton, der etwa zum Kauf eines Lackstiftes benötigt wird, ist meist als Code am Fahrzeug vermerkt - etwa auf einem Aufkleber oder einer Plakette im Motorraum oder am Rahmen der Fahrertür. Wo genau der Code steht, wissen die Vertragswerkstätten des Herstellers.