Schnelles Handeln ist geboten, wenn der Glasschaden größer als eine Zwei-Euro-Münze ist. Dann muss die Scheibe ersetzt werden.
Reparaturen mit speziellem Kunstharz sind zulässig, wenn der Schaden kleiner ist und nicht im Sichtfeld des Fahrers liegt - das ist der etwa 30 Zentimeter breite Bereich auf der Windschutzscheibe über dem Mittelpunkt des Lenkrads, oben und unten begrenzt durch das Scheibenwischerfeld. Der Steinschlag darf auch nicht tiefer als fünf Millimeter und muss mehr als zehn Zentimeter von der Glaskante entfernt sein, damit ihn die Fachwerkstatt reparieren darf. Sehr kleine Kratzer oder Sprünge können zwar zu unerwünschten Reflexionen führen, eine Reparatur wird in diesen Fällen aber nicht gefordert.