Auto muss nicht immer langsam an Zebrastreifen heranfahren
Stuttgart (dpa/tmn) - Ein Autofahrer muss nicht generell mit reduzierter Geschwindigkeit an einen Zebrastreifen heranfahren. Er muss das nur dann tun, wenn ein Fußgänger den Überweg erkennbar benutzen will.
Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart (Az.: 1 Ss 358/14).
In dem verhandelten Fall war ein Fußgänger auf einem Zebrastreifen von einem Auto verletzt worden. Das Amtsgericht Sigmaringen verurteilte den Autofahrer unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung. Dagegen wehrte sich der Autofahrer. Die Richter am OLG gaben ihm teilweise Recht. Ein Autofahrer müsse nur dann langsamer an einen Zebrastreifen heranfahren, wenn ein Fußgänger erkennbar den Zebrastreifen nutzen will. Das hatte das Amtsgericht aber nicht festgestellt. Auch hätte es klären müssen, ob der - zum Unfallzeitpunkt alkoholisierte - Fußgänger eine Mitschuld trage.