Sturz über Kante auf Radweg: Radler kann Mitschuld treffen

Hamm (dpa/tmn) - Wer nachts im Dunklen schnell nach Hause radeln möchte, sollte sich vor hohen Abbruchkanten in Acht nehmen. Bei einem Sturz darüber kann den Radfahrer nämlich eine Mitschuld treffen.

Foto: dpa

Eine fünf Zentimeter hohe Abbruchkante an einem unbeleuchteten Radweg stellt eine ernste Gefahr dar. Radler dürfen einerseits erwarten, davor gewarnt zu werden. Andererseits müssen sie bei Dunkelheit so langsam fahren, dass sie so eine Gefahrenstelle früh genug erkennen - das verlangt das Sichtfahrgebot. Stürzt ein eiliger Radfahrer im Dunkeln über die Kante, trägt er womöglich eine Mitschuld an dem Unfall, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und beruft sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 9 U 78/13).

In dem verhandelten Fall war ein Radfahrer auf einem unbeleuchteten Uferweg über eine Abbruchkante gefallen und hatte sich verletzt. Er klagte auf Schadenersatz und verlangte unter anderem mehrere tausend Euro Schmerzensgeld. Mit der Klage war er teilweise erfolgreich: Die zuständige Kommune und ein Verein mit Bootshaus an der Unfallstelle hatten nach Ansicht der Richter ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Sie hätten die Kante beseitigen oder zumindest davor warnen müssen. Da der Radler mit unangepasstem Tempo unterwegs war, sahen sie bei ihm jedoch eine Mitschuld von 50 Prozent.