Wissen schützt vor Strafe: Verkehrsirrtümer im Faktencheck
Stuttgart (dpa/tmn) - Die Verkehrsregeln auf Deutschlands Straßen sind komplex, und es halten sich laut dem Auto Club Europa (ACE) hartnäckig einige Irrtümer. Der Club klärt auf, wo viele Verkehrsteilnehmer schlicht falsch liegen:
Vorsicht an Zebrastreifen: Wer beim Überqueren eines Zebrastreifens oder einer Fußgängerampel auf sein Smartphone schaut, statt auf den Verkehr zu achten, muss bei einem Unfall mit einer Teilschuld rechnen. Darauf weißt der Auto Club Europa (ACE) hin. Die Folge: Kommt es zu einer Schadensersatzverhandlung, kann sich das Schmerzensgeld in so einem Fall verringern. Passanten sollten auch an Fußgängerüberwegen immer sicherstellen, dass sie die Fahrbahn gefahrlos überqueren können, rät der ACE.
Vorfahrt auf Parkplätzen:Zwar gilt auch auf Parkplätzen zunächst die Straßenverkehrsordnung. Doch wer beim Ausparken auf die Rechts-vor-links-Regel pocht und dadurch einen Unfall verursacht, ist nicht automatisch im Recht. „Auf Parkplätzen zählt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“, erklärt Florian Wolf vom ACE. Autofahrer müssen hier also besonders vorsichtig sein und sich der Situation entsprechend verhalten. Wer bei einem Unfall die Schuld trägt, liegt dann im Ermessen der Richter.
Knöllchen am Samstag: Ist unter Tempolimits oder Parkverbotsschildern der Zusatz „werktags“ angebracht, gelten diese auch an Samstagen. Nur Sonn- und Feiertage sind keine Werktage. Bekommt man einen Bußgeldbescheid und ist darauf der Name falsch geschrieben, gilt dieser trotzdem. „Für die Wirksamkeit reicht es aus, wenn der Betroffene erkennen kann, wer gemeint ist“, so Verkehrsrechtsexperte Wolf. Ein Widerspruch ist daher in beiden Fällen meist sinnlos.