Scheibe aus Kunststoff: Teilkasko muss bei Bruch zahlen

München (dpa) - Nicht jede Scheibe am Auto ist aus echtem Glas. Vielerorts ersetzt Kunststoff den klassischen Werkstoff, zum Beispiel bei den Heckscheiben von Cabrios. In der Teilkasko mitversichert sind solche Scheiben aber trotzdem, wie der ADAC unter Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts München erklärt (Az.: 271 C 4878/14).

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In dem verhandelten Fall half das dem Besitzer eines Mercedes SL 280 aber nicht. Der wollte von seiner Versicherung die gebrochene Heckscheibe seines Youngtimers ersetzt bekommen. Zwar stellten die Richter fest, dass die Kunststoffscheibe zwar prinzipiell von der Teilkasko abgedeckt sei. Doch das betreffe nur Glasbruch durch Wirkung von außen, nicht aber einen Schaden durch Verschleiß. In diesem Fall war die Scheibe jedoch durch Materialermüdung aufgrund des Alters von 14 Jahren gebrochen.