Betrunkener Fußgänger muss mit voller Unfallschuld rechnen

Naumburg (dpa/tmn) - Hat sich ein Autofahrer nachweislich an alle Verkehrsregeln gehalten, kann die sogenannte Betriebsgefahr eines Autos komplett entfallen, wenn beim Fußgänger Alkohol im Spiel ist.

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Das erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (Az.: 1 U 81/13). Für gewöhnlich haftet wegen der Betriebsgefahr ein Autofahrer ganz oder überwiegend, da ein Fahrzeug von Natur aus gefährlicher ist als ein Fußgänger.

In dem verhandelten Fall war ein Mann im Bereich eines Volksfestes von einem Auto erfasst und verletzt worden. Als es zu dem Unfall kam, hatte er 2,8 Promille im Blut und sein Handy am Ohr. Das Gericht sah die Haftung zu 75 Prozent bei dem Fußgänger und zu 25 Prozent beim Autofahrer. Letzterer bekam die Teilschuld nur zugesprochen, weil nicht eindeutig nachweisbar war, dass er sich an das Tempolimit von 40 km/h gehalten hatte. Sonst hätte der Fußgänger laut den Verkehrsrechtsanwälten wohl ganz allein für den Unfall haften müssen.