Nach den Punkten kommen Warnwesten - Das Autofahrerjahr 2014
Stuttgart/München (dpa/tmn) - Alles neu macht der Mai - auch in Flensburg: Die Verkehrssünderkartei wird dann umstrukturiert. Und auch in anderen Bereichen der Verkehrswelt rollen 2014 Änderungen auf Autofahrer zu.
Für Autofahrer gibt es im Jahr 2014 einige Neuerungen. Dazu zählt die Reform des Punktesystems für Verkehrssünder, im Zuge derer auch einige Bußgelder erhöht werden - zum Beispiel fürs Telefonieren mit dem Handy am Steuer. Und wer noch keine Warnweste im Wagen hat, muss sich spätestens bis Juli mindestens eine zulegen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Punktereform: Ab dem 1. Mai wird in Flensburg neu gerechnet, dann gilt das reformierte Punktesystem für Verkehrsdelikte. „Verstöße werden künftig je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten geahndet, statt wie bisher mit 1 bis 7 Punkten. Dafür ist der Führerschein nach 8 statt 18 Punkten weg“, nennt Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE) wesentliche Änderungen.
Punkte für einzelne Delikte verjähren künftig für sich - unabhängig von neuen Eintragungen. Das dauert zweieinhalb Jahre (Delikte mit einem 1 Punkt), fünf Jahre (2 Punkte) oder zehn Jahre (3 Punkte). Die Möglichkeit zum freiwilligen Punkteabbau bleibt: „Verkehrssünder mit höchstens fünf Punkten können einmal innerhalb von fünf Jahren durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt loswerden“, erklärt ACE-Verkehrsrechtsexperte Lempp.
Bestehende Punkte werden umgerechnet: 1 bis 3 „alte“ Punkte zum Beispiel zu 1 Punkt im neuen System, 8 bis 10 zu 4 Punkten oder 16 bis 17 zu 7 Punkten. „Und weil ab Mai nur noch sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße zu Eintragungen führen, werden Punkte gelöscht, die es derzeit etwa noch für unberechtigtes Befahren einer Umweltzone, Fahren ohne Kennzeichen oder Beleidigung im Straßenverkehr gibt“, sagt Katharina Lucà vom ADAC.
Die Umrechnung erfolgt automatisch - die Auskunft über den neuen Punktestand nicht: Dafür ist ein Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nötig. Das Formular findet sich auf der Homepage des KBA, die Auskunft ist kostenlos. Wer schon einen neuen Personalausweis mit Datenchip hat, kann die Punktestand-Info auch online anfordern.
Bußgelder: Einige Verstöße kommen Verkehrssünder ab dem 1. Mai teurer zu stehen. So werden nach ACE-Angaben beispielsweise Handytelefonate am Steuer, Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Eis oder das Missachten der Kindersicherungspflicht künftig mit 60 statt 40 Euro geahndet. Wer sich der Anweisung eines Polizisten widersetzt, zahlt 70 statt 50 Euro. Für all diese Delikte gibt es außerdem einen Punkt. Ohne Punkt, aber mit höherem Bußgeld bestraft werden unter anderem unberechtigtes Befahren einer Umweltzone (80 Euro) sowie Verstöße gegen die Kennzeichen-Vorschriften (bis 65 Euro) oder gegen eine Fahrtenbuchauflage (60 Euro).
Warnwestenpflicht: Ab dem 1. Juli gehört in jedes Auto mindestens eine Warnweste. Sie muss die Europäische Norm ISO 20471 erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein, sagt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat. Motorräder sind von der Pflicht ausgenommen.
Kfz-Steuer: Für alle Autos, die 2014 erstmals zugelassen werden, gilt eine niedrigere Freigrenze beim CO2-basierten Anteil der Kfz-Steuer, den es seit 2009 gibt. Der Grenzwert sinkt von 110 auf 95 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Für jedes Gramm CO2 mehr werden 2 Euro berechnet. Der hubraumabhängige Steueranteil bleibt gleich: Je angefangene 100 Kubikzentimeter fallen 2 Euro für Benziner und 9,50 Euro für Diesel an. Die Steuerbefreiung von maximal 150 Euro für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 entfällt zum 1. Januar 2014.
Reifendruckkontrolle: Ab November 2014 müssen alle Neuwagen mit einem automatischen Kontrollsystem für den Reifendruck ausgestattet sein. ACE-Jurist Lempp hält das für eine sinnvolle Vorschrift zur Verbesserung der Verkehrssicherheit: „85 Prozent aller Reifenplatzer sind auf schleichenden Druckverlust des Pneus zurückzuführen.“