Damit bescheinige der Prüfingenieur zwar verkehrsgefährdende Mängel am Auto. Direkt nach Hause oder in eine Werkstatt zur Reparatur dürfen Halter so aber noch fahren.
Stufen die Prüfer das Auto als „Verkehrsunsicher“ ein, müssen sie wie bisher die Prüfplakette entfernen und die Zulassungsbehörde informieren. Die neue gesellt sich zu bisherigen Kategorien „Ohne Mangel“, „Geringer Mangel“, „Erheblicher Mangel“ und eben „Verkehrsunsicher“.
Diese und weitere, meist die Arbeit der Prüfingenieure betreffende Änderungen erfolgen laut Dekra aufgrund der Harmonisierung einer EU-Richtlinie zum Stichtag.