Neuer Bußgeldkatalog: Handy, Rettungsgasse - Diese Strafen drohen Verkehrssündern

Düsseldorf. Seit Donnerstag gilt der neue Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung. Besonders beim Thema Rettungsgasse und beim Handy am Steuer sind die Bußgelder stark angestiegen.

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Statt bisher 60 Euro sollen 100 Euro Buße fällig werden, weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Im schlimmsten Fall mit Sachbeschädigung drohen künftig bis zu 200 Euro plus zwei Punkte plus ein Monat Fahrverbot. Das soll ein Denkzettel sein und Hemmungen erhöhen. Auch für Radler mit Handy in der Hand wird es teurer: 55 Euro statt bisher 25 Euro.

Zum Handy greifen darf man weiterhin, wenn das Fahrzeug steht und der Motor aus ist - auch wenn sich im Stau nichts mehr bewegt. Nicht gilt dies aber, wenn sich der Motor an einer Ampel nur kurz selbst ab- und anschaltet. Länger auf einen kleinen Kamera-Monitor schauen dürfen Fahrer auch, wenn sie mit dieser Hilfe zum Beispiel in Schritttempo einparken. Eigens vermerkt ist, dass Fahrer von Linienbussen auch mit laufendem Motor auf Bordcomputer blicken dürfen, um an Haltestellen Tickets zu verkaufen. Videobrillen am Steuer sind generell tabu.

Rettungsgassen müssen bereits gebildet werden, wenn es nur noch in Schrittgeschwindigkeit vorangeht. Wenn Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten mit Blaulicht anfahren, muss der Weg frei sein. Autofahrer sollten dabei die Ruhe bewahren, aber dennoch möglichst zügig Platz machen.

Wer Einsatzfahrzeuge durch sein Fehlverhalten blockiert, muss nach der Verschärfung durch den Bundesrat künftig bis zu 320 Euro zahlen und mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Bisher wurden die Verstöße lediglich mit 20 Euro geahndet.

Autorennen werden nach einer Reihe von Todesfällen bei solchen Veranstaltungen künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet. Veranstalter und an den Rennen beteiligte Fahrer werden demnach mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft belegt. Kommen Menschen ums Leben oder werden sie schwer verletzt, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Durch die Neuerung wird es zudem möglich, die Autos der Beteiligten zu beschlagnahmen und ihnen den Führerschein wegzunehmen.

Bisher wurden die Teilnehmer illegaler Straßenrennen mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt, Veranstaltern drohte ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Die Gesetzesverschärfung zielt auch auf Raser, die nicht gegen andere Fahrer in einem illegalen Rennen antreten. Bestraft werden kann künftig auch, wer am Steuer "mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob und verkehrswidrig und rücksichtslos" unterwegs ist, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".

Beim Führen eines Fahrzeugs darf das Gesicht künftig nicht mehr verhüllt sein. Ausnahmen sind Schutzhelme bei Motorrädern und anderen Fahrzeugen, bei denen es eine Helmpflicht gibt. dpa/AFP/red