Neuer Bußgeldkatalog Wie Parksünder demnächst bestraft werden sollen

Im Spätsommer 2021 soll der neue Bußgeldkatalog in Kraft treten. Vor allem Parksünder werden härter bestraft

 Die Strafen für Falschparker und Falschhalter werden im neuen Bußgeldkatalog höher ausfallen. Anstatt 15 Euro könnten dann 55 Euro auf dem Knöllchen stehen.

Die Strafen für Falschparker und Falschhalter werden im neuen Bußgeldkatalog höher ausfallen. Anstatt 15 Euro könnten dann 55 Euro auf dem Knöllchen stehen.

Foto: pixabay.com/myimmo

Damals wie heute zeigte sich ein ähnliches Bild: Es sollte neue Tatbestände geben, die nach StVO geahndet werden können. Zudem sollten sich die Bußgelder erhöhen. Was ab dem Spätsommer – vor allem mit Blick auf das Halten und Parken – gelten könnte, verrät der folgende Artikel.

Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Bußgeldkatalog im Überblick

Hier wird für Klarheit gesorgt, denn dort erklärt die Redaktion zunächst, welches Recht und welche Verordnung in Deutschland eigentlich welchen Zweck erfüllen sollen. Das Verkehrsrecht dokumentiert die Rechte jener, die einen Pkw oder Lkw fahren bzw. anderweitig aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, beispielsweise als Motorradfahrer. Die Straßenverkehrsordnung ist die Verordnung, die die Gebote im Straßenverkehr umfasst. Im sogenannten Bußgeldkatalog regelte noch bis vor 20 Jahren jedes Bundesland selbst, welche Strafen es für Verkehrssünder geben sollte. Seit 2001 liegt der Bußgeldkatalog, der deutschlandweit gilt, vor. Bislang gab es bereits einige Anpassungen. Weitere könnten noch heuer greifen. Der Bußgeldkatalog bildet nach wie vor die Rechtsgrundlage, um Verkehrsverstöße auch ahnden und bestrafen zu können.

Parken und Halten – hier werden die Strafen künftig härter ausfallen

Nachjustiert bei Strafen und Verstößen wird in vielen Bereichen. Was jedoch könnte sich wohl beim Halten und Parken ändern?

  • Wer sich in einer Halte- oder Parkverbotszone falsch verhält – also hält oder parkt, obgleich das dort nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, muss künftig bis zu 55 Euro an Strafe zahlen. So sieht die derzeitige Planung aus. Bis dato stand auf dem ungeliebten Knöllchen an der Windschutzscheibe meist ein Betrag bis 15 Euro.
  • Wer auf einem Geh- oder Radweg parkt – was nicht erlaubt ist –, wird mit einem deutlich höheren Bußgeld zur Kasse gebeten. Bis zu 110 Euro könnten auf dem Knöllchen stehen. Bis dato waren es 35 Euro. Auch das Halten in zweiter Reihe wird dem Parken auf Geh- und Radwegen gleichgesetzt, was bedeutet: Das Anhalten in zweiter Reihe könnte bis zu 110 Euro kosten. Früher waren es 35 Euro.
  • Wer in einer Feuerwehrzufahrt parkt und damit die Einsatzfahrzeuge behindert, könnte künftig eine Strafe von bis zu 100 Euro bekommen. Noch werden bei diesen Vergehen bis zu 65 Euro fällig.
  • Auch das Bußgeld, das verhängt wird, wenn an unübersichtlichen Straßen und in scharfen Kurven geparkt wird, könnte sich steigern. Bis dato gibt es bei diesem Tatbestand eine Strafe von 35 Euro. Künftig könnten es bis zu 55 Euro sein.
 Wer eine Feuerwehrzufahrt blockiert, muss künftig mit 110 Euro Strafe rechnen.

Wer eine Feuerwehrzufahrt blockiert, muss künftig mit 110 Euro Strafe rechnen.

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Neu im Bußgeldkatalog stehen Strafen, die E-Fahrzeuge und Carsharing-Anbieter freuen

Komplett neu eingeführt werden soll das „unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge“. 55 Euro Strafe müssen künftig diejenigen berappen, die ohne Berechtigung auf einen E-Fahrzeug-Ladeplatz oder am Standplatz eines Carsharing-Anbieters stehen.

Das ist mitunter der Tatsache geschuldet, dass E-Autos und deren Ladestationen sowie Carsharing-Parkplätze vielerorts aus dem Boden schießen wie Pilze, Registrierungspflichtiger Inhalt: wie beispielsweise auch am Ölberg in Wuppertal. Auch Kostenpflichtiger Inhalt die Stadt Krefeld legt ein Mobilitätskonzept auf, das Radfahrer und Fußgängern mehr Raum offeriert und Autos zurückdrängen soll. Das freut natürlich diejenigen, die ein E-Auto fahren oder das Carsharing-Angebot nutzen. Anderen Autofahrern ist das jedoch ein Dorn im Auge, denn für sie stiehlt die Ladesäule oder der Carsharing-Parkplatz einen mancherorts hart umkämpften Parkplatz.

 Neu aufgenommen wurde eine Strafe von 55 Euro für all jene, die auf dem Platz eines Carsharing-Anbieters oder an einer Elektro-Ladesäule parken.

Neu aufgenommen wurde eine Strafe von 55 Euro für all jene, die auf dem Platz eines Carsharing-Anbieters oder an einer Elektro-Ladesäule parken.

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Was das in Zahlen bedeutet?

  • Bei der Bundesnetzagentur ist die Rede von 33.811 Normallade- und 5.630 Schnellladepunkten, die zum 1. Februar 2021 in Deutschland gemeldet waren. Einige befinden sich an Tankstellen, nehmen also keinen Parkraum in Anspruch. Andernorts lässt sich jedoch durchaus beobachten, dass aus Parkplätzen E-Ladestationen wurden.
  • Hier gibt es die Zahlen für das Carsharing-Modell in Deutschland, was bedeutet: In Summe gibt es bereits 228 Unternehmen, die Carsharing anbieten. Bereitgestellt wird der Service in 855 Orten. Zum 1. Januar 2021 waren 2,874 Millionen Fahrberechtige als Carsharer gelistet. Die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge lag zum selben Zeitpunkt bei 26.220 Fahrzeugen. Im Städteranking liegen Karlsruhe, München und Hamburg auf den ersten drei Plätzen. In Karlsruhe gibt es 3,23 Carsharing-Angebote pro 1.000 Einwohner. In München 2,13 und in Hamburg 1,61. Zum Vergleich: Düsseldorf steht mit 1,11 Carsharing-Angeboten pro 1.000 Einwohner auf Rang 14 im Ranking.

Die weiteren Bußgelder sind noch unklar

Der Spätsommer wird auch zeigen, was mit den weiteren Verstößen in puncto Halten und Parken passieren wird. Bis dato nämlich war festgeschrieben, was es kosten könnte, wenn nicht platzsparend geparkt wird. Aktuell könnte das 10 Euro Strafe kosten. Wer in einer Nothalte- oder Pannenbucht parkt, ohne dass dies nötig ist, könnte eine Strafe von 20 Euro erhalten. Das Halten auf Bahnschienen wird aktuell noch mit 20 Euro geahndet. Wird eine Bahn dadurch behindert, könnte das sogar 30 Euro kosten. Auf einer Sperrfläche zu parken, kostet aktuell 25 Euro. In verkehrsberuhigten Zonen außerhalb der Buchten zu parken, kostet 10 Euro.

Zudem gibt es im geltenden Bußgeldkatalog Regelungen, die das verbotene Halten bzw. Parken über einer Stunde teurer machen. Auch bei einer Behinderung wird das Falschparken teurer. Wie diese und weitere Details künftig geregelt werden, wird die Novelle zeigen, die planmäßig noch heuer in Kraft treten sollte.