Ratgeber Oldtimerversicherung - Top-Schutz für Ihren Schatz

Oldtimer sind Schmuckstücke und mitunter sogar wahre Schätze. Die einen haben ihn als Wertanlage in der Garage stehen, die anderen träumen den ganzen Winter über von Spritztouren im Sommer.

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Wie auch immer man den Oldtimer verwendet: Wer seinen Oldie liebt, sollte ihn auf jeden Fall gut versichern.

Abgrenzung zur normalen Kfz-Versicherung

Im Vergleich zur herkömmlichen Kfz-Versicherung sind die Versicherungen für Oldtimer deutlich preiswerter. Dies liegt unter anderem an dem besonderen Schutz, den die Besitzer ihrem Fahrzeug bieten, steht dieses schließlich überwiegend in einer Schutz-bietenden Garage. Ein weiterer Grund für die günstige Police sind die niedrigen Schadensfälle im Straßenverkehr, denn Oldtimer sind deutlich seltener auf den öffentlichen Straßen unterwegs und daher einem geringen Risiko für einen Verkehrsunfall ausgesetzt. Eine Haftpflichtversicherung für Ihren Oldtimer ist Pflicht. Der Zusatz einer Teil- oder Vollkaskoleistung steht Ihnen hingegen freiwillig zur Verfügung. Was sich ebenfalls von der normalen Kfz-Versicherung differenziert, ist die Berechnung der Versicherungsbeiträge. Es werden nicht wie üblich Schadensfreiheitsklassen angerechnet, sondern lediglich Alter und Marktwert des guten Stücks entscheiden über die Höhe des Beitrags.

Welche Leistungen sollten versichert werden?

Es empfiehlt sich, bei der Versicherungssumme im Haftpflichtbereich die gleichen Leistungen abzuschließen wie es bei einem neuwertigen Fahrzeug der Fall wäre. Denn auch Oldtimer sind trotz des geringen Risikos nicht vor Schäden im mehrstelligen Bereich gewahrt. Grundsätzlich kann man sagen, je hochwertiger das Altehrenwerte-Fahrzeug ist, umso umfassender sollte der Versicherungsschutz für das eigene Liebhaberstück ausfallen. Denn selbst, wenn das Fahrzeug nicht regelmäßig gefahren wird, können auch jederzeit Schäden entstehen, die durch Sturm, Hagel oder nicht zuletzt Diebstahl hervorgerufen werden.

Voraussetzungen für eine Oldtimerversicherung

Normalerweise muss ein Fahrzeug mindestens ein Alter von 30 Jahren aufweisen, um in einer Oldtimer-Versicherung aufgenommen zu werden. Entscheidend ist letztendlich jedoch der Zustand des Fahrzeugs. So bieten einige Versicherungen auch schon für 20 oder 25 Jahre alte Autos einen Versicherungsschutz an, sofern ihr Zustand den entsprechenden Anforderungen entspricht. Eine Ausnahme bilden Motorräder: Für diese ist der Betritt einer Oldtimerversicherung tatsächlich nur mit einem Mindestalter von 30 Jahren möglich. Auch das Alter des Halters spielt eine Rolle. So nehmen nur wenige Versicherungen Halter ab 18 Jahren auf. Stattdessen gilt für die meisten Oldtimer-Versicherungen für den Beitritt ein Eintrittsalter von mindestens 23 oder 25 Jahren.

Des Weiteren ist für die Anerkennung als Oldtimer auch entscheidend, dass sich das betroffene Fahrzeug möglichst im Originalzustand befindet. Zustand und Wert können durch einen Oldtimer-Gutachter einwandfrei nachgewiesen werden. Der Mindestwert des Fahrzeugs liegt meistens bei rund 5.000EUR. Beim Gutachten muss der Wert des Autos mindestens die Note "3" erhalten, damit Sie ihre Oldtimer-Versicherung abschließen können. Ein solches Gutachten ist bereits ab 150EUR erhältlich, hierbei handelt es sich allerdings nur um eine Kurzbewertung. Wer ein Vollgutachten möchte, was für aufwändig restaurierte Fahrzeuge mit einem Wert von mehr als 20.000EUR empfehlenswert ist, der zahlt für das Gutachten um die 350EUR.

Die All-Risk-Deckung

Eine All-Risk-Deckung, bzw. hierzulande auch als Allgefahrendeckung verbreitet, bezeichnet die bewusste Erweiterung des Vollkaskoschutzes um die Bereiche "Betriebsschäden" und "Bedienungsschäden". Darunter fallen Motor- oder Getriebeschäden, aber auch das schädliche Aufschlagen der Motorhaube während einer Fahrt. Von einer All-Risk-Deckung werden ebenfalls Transportschäden und Schäden in Werkstätten abgesichert. Die All-Risk-Deckung bietet also deutlich mehr Schutz als eine reine Vollkaskoversicherung, dessen Versicherungsschutz hingegen nur bei Unfall- oder Vandalismus-Schäden greift.

Bestimmte Bereiche schließt aber auch die Allgefahrendeckung aus. So zum Beispiel Schäden, die durch Verschleiß, thermische Probleme, grobe Fahrlässigkeit oder gar Autorennen entstanden sind. Auch gibt es bei einer Allgefahrendeckung in der Regel eine Beweislastumkehr, sodass im Falle eines Falles der Versicherer nachweisen muss, dass der entstandene Schaden nicht mitversichert ist. Ist ihm dies nicht möglich, hat der Versicherer dem Geschädigten die Kosten zu erstatten. Für Oldtimer, die regelmäßig in Bewegung sind und einer häufigen Nutzung ausgesetzt werden, empfiehlt sich eine solche All-Risk-Deckung auf jeden Fall. Für Fahrzeuge, die hauptsächlich stehen und lediglich als reine Wertanlage oder zur Schau dienen, lohnt sich dieser umfassende Schutz hingegen eher nicht.