Nicht nur Rabatte zählen Neuwagenkauf im Netz: Worauf Verbraucher achten sollten

München (dpa/tmn) - Auf Kaufportalen im Internet gibt es Neuwagen einem ADAC-Test zufolge meist günstiger als bei Händlern. Doch der Internetkauf birgt auch Tücken.

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Die Tester kritisierten neben teilweise schlecht zu bedienenden Konfiguratoren vor allem mangelnde Informationen über Kundenrechte. Worauf man beim Kauf achten sollte:

- Widerrufsrecht: Zwei Wochen können Online-Kunden ihren Einkauf widerrufen. Das gilt auch für Neuwagen. Auf dieses Recht sollte im Vertrag hingewiesen werden. Doch auch wenn die Klausel fehlt, kann man binnen der Frist jederzeit widerrufen.

- Herstellergarantie: Diese gilt auch beim Kauf im Netz und kann europaweit bei Vertragshändlern geltend gemacht werden.

- Vermittlungsleistung: Die wird nur fällig, wenn auch ein Kaufvertrag zustande kommt. Ansonsten muss man sie nicht zahlen. Anderslautende Forderungen von Portalen sind dem Autoclub zufolge meist unzulässig.

- Geschäftsbedingungen: Wie bei den meisten Dienstleistungen im Internet gilt auch beim Online-Autokauf: Die AGB genau lesen und auf unklare Passagen oder versteckte Kosten prüfen. Im ADAC-Test fehlten die AGB bei manchen Portalen völlig oder waren unvollständig.