Nicht nur Rabatte zählen Neuwagenkauf im Netz: Worauf Verbraucher achten sollten
München (dpa/tmn) - Auf Kaufportalen im Internet gibt es Neuwagen einem ADAC-Test zufolge meist günstiger als bei Händlern. Doch der Internetkauf birgt auch Tücken.
Die Tester kritisierten neben teilweise schlecht zu bedienenden Konfiguratoren vor allem mangelnde Informationen über Kundenrechte. Worauf man beim Kauf achten sollte:
- Widerrufsrecht: Zwei Wochen können Online-Kunden ihren Einkauf widerrufen. Das gilt auch für Neuwagen. Auf dieses Recht sollte im Vertrag hingewiesen werden. Doch auch wenn die Klausel fehlt, kann man binnen der Frist jederzeit widerrufen.
- Herstellergarantie: Diese gilt auch beim Kauf im Netz und kann europaweit bei Vertragshändlern geltend gemacht werden.
- Vermittlungsleistung: Die wird nur fällig, wenn auch ein Kaufvertrag zustande kommt. Ansonsten muss man sie nicht zahlen. Anderslautende Forderungen von Portalen sind dem Autoclub zufolge meist unzulässig.
- Geschäftsbedingungen: Wie bei den meisten Dienstleistungen im Internet gilt auch beim Online-Autokauf: Die AGB genau lesen und auf unklare Passagen oder versteckte Kosten prüfen. Im ADAC-Test fehlten die AGB bei manchen Portalen völlig oder waren unvollständig.