Neuwagenkunden bei Saab brauchen Geduld
Trollhättan (dpa/tmn) - Obwohl die Zukunft des angeschlagenen Autobauers Saab in den Sternen steht, nimmt das Schweden-Unternehmen weiter Neuwagenbestellungen an. Unklar ist dabei, wann und ob die Autos ausgeliefert werden können.
Der angeschlagene schwedische Autobauer Saab nimmt weiterhin Neuwagenbestellungen an. Wann die Autos bei den Kunden ankommen, steht allerdings in den Sternen. Seit im April die Produktion im Werk in Trollhättan gestoppt wurde, können nur noch Fahrzeuge aus Lagerbeständen ausgeliefert werden, erklärte Saab-Sprecher Dick Braakhekke. Auf Neuwagen mit Wunschausstattung müssen Kunden warten, bis die Bänder wieder anlaufen. Wann das sein wird, sei derzeit nicht abzusehen. In Trollhättan werden die Baureihen 9-3 und 9-5 gefertigt.
Durch den Produktionsstopp wird sich voraussichtlich auch die für Oktober angekündigte Markteinführung der Kombi-Variante des Topmodells 9-5 in Deutschland verschieben, sagte Braakhekke. Der Vorverkauf für die neue Modellvariante läuft seit Juni. Mit der Fertigung hat Saab noch nicht begonnen. Nach Angaben von Frank Jaenicke, Vorsitzender des Verbands der Saab Vertragspartner Deutschland, liegen hierzulande 130 Vorbestellungen für den 9-5 SportCombi vor. Insgesamt warten nach Schätzungen des Händlerverbands in Deutschland zurzeit 400 bis 500 Neuwagenkunden auf ihren Saab.
Vorerst nicht gefährdet ist der für das vierte Quartal vorgesehene Start des neuen Crossover-Modells 9-4X, sagte Braakhekke. Der Geländewagen, der technisch auf dem Chevrolet Equinox und dem Cadillac SRX basiert, werde in Mexiko montiert und deshalb planmäßig im deutschen Handel eintreffen.
Wer schon einen Saab fährt, bekomme von der Unternehmenskrise nichts zu spüren, betonte Jaenicke. Weder beim Werkstattservice, noch bei der Ersatzteilversorgung gebe es aktuell Einschränkungen.
Der finanziell schwer angeschlagene Autohersteller Saab hatte am Mittwoch (7. September) Gläubigerschutz beantragt und will mit einem Zwangsverwalter das endgültige Aus abwenden. Das zuständige Gericht hat die Entscheidung vertagt. Lehnen die Richter ab, gilt eine Insolvenz als unausweichlich.