Schadensersatz trotz Mitfahrt bei Alkohol-Fahrt
Naumburg (dpa/tmn) - Setzt man sich in Auto eines alkoholisierten Fahrers, verliert man nicht zwangsläufig seine Haftungsansprüche gegen den Fahrer. Es sei denn, einem ist bewusst, dass der Fahrer Alkohol zu sich genommen hat.
Wer sich zu einem alkoholisierten Autofahrer ins Auto setzt, verliert bei einem Unfall nicht zwangsläufig seine Haftungsansprüche gegen den Fahrer. Das berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg. Der Anspruch gehe nur verloren, wenn dem Beifahrer bewusst gewesen ist, dass der Fahrer alkoholisiert war (Aktenzeichen: 1 U 72/10).
Das Gericht gab damit der Schadensersatzklage des Sohnes eines bei einem Unfall getöteten Beifahrers statt. Der Kläger hielt dem Fahrer vor, schuldhaft den Tod seines Vaters verursacht zu haben. Dagegen machte dieser geltend, er könne sich an den Geschehensablauf nicht mehr erinnern. Außerdem sei der Vater das Risiko bewusst eingegangen, so dass ihn ein erhebliches Mitverschulden treffe.
Das OLG ließ beide Argumente nicht gelten. In solchen Fällen treffe den betrunkenen Fahrer die Beweispflicht, dass der Mitfahrer sich des Risikos bewusst gewesen sei. Diesen Nachweis habe der Fahrer nicht erbringen können.