Nichts für Streithansel - Wissenswertes zum Kfz-Rechtsschutz
Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Streitfall nach dem Unfall: Ein Kfz-Rechtsschutz übernimmt Gericht- und Anwaltskosten - unabhängig von der Schuldfrage. Die Versicherungsbranche rät zum Abschluss. Der Verbraucherschutz hält sie dagegen nur bei Vielfahrern für sinnvoll.
Jens Reinhold kann es nicht glauben: Da fährt er 20 Jahre unfallfrei, und dann rauscht ihm ein Geländewagen in die Seite. Der Fahrer beharrt darauf, unschuldig zu sein. Für den Schaden aufzukommen, lehnt er ab. „Einklagen!“, raten Freunde. Doch da die Lage nicht eindeutig ist und Reinhold fürchtet, bei einer Niederlage die Prozesskosten tragen zu müssen, entscheidet er sich dagegen. Anstelle dessen lässt er seine Vollkasko regulieren: Bei 1000 Euro Selbstbeteiligung und einer Beitragsanhebung um 400 Euro eine teure Sache. Doch Reinhold lernt aus dem Fall: Er schließt einen Kfz-Rechtsschutz ab.
Über eine solche Police werden alle Rechtsangelegenheiten abgewickelt, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu tun haben. „Sie kommt zum Beispiel zum Tragen, wenn man nach einem Unfall Schadenersatz fordern möchte“, sagt Bianka Bobell vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg. Auch wenn es wegen einer Reparatur Zoff mit der Werkstatt gebe oder man sich wegen eines Verkehrsverstoßes mit den Behörden streite, gelte die Police.
Ein Vorteil: Der Versicherer übernimmt alle Kosten, die mit dem Rechtsstreit auflaufen. „Also etwa das Honorar des Anwalts, Sachverständigenhonorare, Gerichtskosten und bei Bedarf auch die Rechtskosten der gegnerischen Partei“, erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Voraussetzung ist, dass die Kosten innerhalb der vereinbarten Deckungssumme liegen. Und: Es gibt eine Wartezeit nach Versicherungsabschluss, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Diese beträgt meist drei Monate.
Selbstverständlich ist, dass das Fahrzeug des Versicherten ordnungsgemäß zugelassen sein muss und dieser einen gültigen Führerschein besitzt. Ist das nicht der Fall, übernimmt der Versicherer die Kosten nicht, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. „Ebenfalls grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, sind vorsätzlich begangene Straftaten“, fügt Katrin Rieger von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hinzu.
Auch notorische Streithansel brauchen sich keine Rückendeckung zu erhoffen, wenn es darum geht, ihre rechtlichen Interessen aus Prinzip durchzusetzen: „Sobald im Rechtsstreit keine Erfolgsaussichten bestehen, sagt die Versicherung "nein" zur Kostenübernahme“, so Rieger. Sie gibt dann keine Deckungszusage.
Was den Abschluss lohnenswert macht, wird in Jens Reinholds Beispiel deutlich: Wie eine anwaltliche Auskunft ergab, hätte der Rechtsstreit samt Gutachtergebühren alleine in erster Instanz zwischen 3000 und 5000 Euro gekostet. Und im Fall einer Berufung hätten sich die Kosten sogar verdoppelt. Diese Summen wären in dem genannten Beispiel von einer Rechtsschutzversicherung getragen worden - unabhängig vom Ausgang des Falls, betont Schweda.
Nach Ansicht von GDV-Sprechers ist eine Rechtsschutzversicherung für jeden empfehlenswert: Schließlich sei selbst der vorsichtigste Verkehrsteilnehmer nicht vor einem teuren Rechtsstreit sicher: Die Gefahren lauerten überall - angefangen vom unachtsamen Radfahrer auf dem Gehsteig, über spielende Kinder auf der Straße bis hin zu rücksichtslosen Rasern.
Doch gibt es auch Fachleute wie Verbraucherschützerin Rieger, die Verkehrsrechtsschutz als eine der weniger wichtigen Versicherungen betrachten. „Man sollte genau abwägen, ob man ihn braucht. Wenn man ein erhöhtes Risiko hat, weil man zum Beispiel wegen einer weit entfernten Arbeitsstelle viel mit dem Auto unterwegs ist, ist ein Abschluss sinnvoll“, findet Rieger. Bei Autofahrern, die seltener unterwegs seien, sinke das abzusichernde Risiko. Besonders dann sei zu prüfen, ob sich der Beitragsaufwand für den Rechtsschutz lohne.
Wer sich für einen Kfz-Rechtsschutz entscheidet, sollte wissen: Zwar ist das Leistungsspektrum der Angebote ähnlich, doch einige Unterschiede gibt es: „Wichtig ist zum Beispiel die Höhe der Deckungssumme. Sie sollte mindestens 250 000 Euro betragen“, betont BdV-Sprecherin Bobell. Außerdem empfehle es sich, auf Produkte zu setzen, bei denen die „Ereignis-Theorie“ gilt: Das heißt, dass für die Schadensregulierung nur ausschlaggebend ist, dass das Schadensereignis in der Vertragslaufzeit liegt. Dann spiele es keine Rolle, ob auch die Ursache, etwa ein Defekt am Auto, in dieser Frist liege.
Und der Vertrag sollte für den Versicherten die Möglichkeit enthalten, einen unabhängigen Gutachter einzuschalten - für den Fall, dass der Versicherer keine Deckungszusage gibt, also die Übernahme eines Rechtsstreits verweigert, rät Bobell. So etwas ist in der Klausel „Stichentscheid“ enthalten. Alternativ sollte der Verbraucher auf ein Schiedsgutachterverfahren zurückgreifen können.
Informationen:
Das BdV-Servicetelefon ist unter 04193 94 222 montags bis donnerstags von 9 bis 18 und freitags von 9 bis 13 Uhr erreichbar.