Opel bringt Carsharing auf den Weg
Rüsselsheim (dpa) - Die meisten Autobesitzer haben wohl schon mal mit schlechtem Gewissen daran gedacht, wie viel Zeit ihr Wagen steht und nicht fährt. Opel will jetzt Abhilfe schaffen. Mit einer App des Autoherstellers können Nutzer ab sofort ihr eigenes Auto anderen Menschen zur Verfügung stellen.
Das Konzept ist nicht ganz neu: Anbieter wie Tamyca oder das französische Unternehmen Drivy, der kürzlich den deutschen Anbieter Autonetzer übernommen hatte, ermöglichen Fahrzeugbesitzern, ihren Wagen anderen anzubieten. BMW war mit DriveNow seit vergangenem Jahr zumindest in Deutschland profitabel. Daimler ist das mit Car2Go bislang nur in einzelnen Städtengelungen.
Die meisten Autohersteller, die Carsharing anbieten, nutzen das Modell bisher zur Vermarktung ihrer Autos. Daimler bringt auf diese Weise seinen Smart auf die Straße. BMW verleiht bislang Mini, 1er BMW und demnächst das Vorzeige-Elektroauto i3. Volkswagen testet derzeit Carsharing-Konzepte in mehreren Projekten wie zum Beispiel Quicar mit dem Golf in Hannover.
Die App von Opel ist dagegen nicht nur an die eigene Marke gekoppelt. Zwar sind auch Opel-Händler und -Mitarbeiter eingebunden, aber Fahrzeuge anderer Hersteller können genauso vermittelt werden. Mit der Plattform CarUnity ermöglicht es der Hersteller aus Rüsselsheim Privatleuten, ihren Wagen zu vermieten und mit anderen Autofahrern zu teilen. Worauf Autofahrer achten sollten, zeigen die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Die App ist für Fahrer aller Automarken offen. Um das Angebot zu nutzen, können Mieter und Vermieter die App kostenlos in den App-Stores von Google und Apple herunterladen. Über die Anwendung wird alles abgewickelt: Kontaktaufnahme, Bezahlung und das Festlegen des Mietzeitraums.
Welche Tarife gelten bei der Vermietung?
Der Vermieter legt den Preis bei CarUnity selbst fest und kassiert die vom Nutzer gezahlte Gebühr. Bei jedem Angebot, das eingestellt wird, erhalten Autofahrer eine Preisempfehlung. Opel-Mitarbeiter haben die App in einer Testphase ausprobiert. Dabei lag nach Angaben eines Sprechers der Mietpreis bei einem Kleinstwagen bei etwa 50 Euro pro Tag.
Wie läuft die Übergabe ab?
Der Vermieter überreicht den Autoschlüssel persönlich. Dabei bekommt der Mieter eine Einweisung in das Fahrzeug. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss der Autobesitzer beim privaten Carsharing grundsätzlich übergeben. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, muss der Mieter bei einer Kontrolle nachweisen, dass das Fahrzeug zugelassen ist. Die Besitzurkunde sollte der Vermieter allerdings einbehalten. Außerdem gilt für den Anbieter: bei der Übergabe den Führerschein des Mieters zeigen lassen.
Wer haftet bei einem Unfall?
Wenn ein Mieter von CarUnity in einen Unfall verwickelt wird, kommt die R+V-Versicherung für den Schaden auf. Opel bietet ein Paket an, das die Haftpflicht einschließt, Teil- und Vollkaskoschutz bietet und automatisch und ohne Ausnahme bei jedem Mietabschluss gilt. Demnach sind Anbieter und Vermieter für die Dauer des vereinbarten Zeitraums abgesichert. Die Prämie für die Versicherung zieht der Portalbetreiber ein, sobald das Mietverhältnis zustandekommt.
Muss ich meine Versicherung informieren?
Grundsätzlich ja. Auch wenn eine andere Police wie im Fall von CarUnity beim privaten Carsharing greift, sollten Autobesitzer ihre Versicherung in Kenntnis setzen. Entscheidend ist nach Angaben des GDV, ob das Auto privat oder gewerblich genutzt wird. Wenn der Wagen vermietet wird, sollte der Besitzer überprüfen, ob der Versicherungsvertrag die Vermietung des Fahrzeugs vorsieht. Außerdem sollten Autofahrer bedenken, dass durch den Mieter verursachte Unfälle den Schadensfreiheitsrabatt des Autobesitzers verringern können.
Was gilt, wenn der Fahrer geblitzt wird?
Strafzettel fallen in der Regel nicht auf den Autobesitzer zurück. Wenn der Mieter wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, muss er laut GDV das Knöllchen bezahlen. Um Bußgelder zu verhängen, ermitteln die Behörden den Fahrer. Dafür wenden sie sich an den Halter des Pkw, der Auskunft geben muss, wer mit dem Auto zum besagten Zeitpunkt unterwegs war.