Per Mitfahrgelegenheit reisen: Tipps für Anbieter und Nutzer

Koblenz/Groß-Gerau (dpa/tmn) - Mitfahrangebote sind günstig, praktisch und auch aus ökologischer Sicht sinnvoll. Allerdings sollten weder Fahrer noch Mitfahrer blauäugig durchstarten - denn dann können sie in ernsthafte Schwierigkeiten geraten.

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Per einstweiliger Verfügung hat das Landgericht Frankfurt dem Fahrdienst-Vermittler Uber einen Riegel vorgeschoben: Für die Chauffeur-Dienste durch Privatfahrer fehle die Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Andere Angebote wie Mitfahrplattformen im Internet sind weniger umstritten. Damit Nutzer mit diesen Diensten gut fahren und nicht ins Schleudern geraten, sollten sie ein paar Tipps beherzigen:

Versicherung informieren: Wer über Online-Plattformen oder Apps regelmäßig Mitfahrgelegenheiten anbietet, setzt am besten seinen Kfz-Versicherer darüber in Kenntnis. Dazu rät der Koblenzer Rechtsanwalt Arno Schubach. Nach einem Unfall könne der Versicherer sonst unter Umständen Schadenersatzzahlungen verweigern, wenn der Eindruck entsteht, der Versicherte biete Mitfahrgelegenheiten in seinem Privatwagen gewerblich an.

Angemessen kassieren:Ein Privatfahrer, der Passagiere gegen Bezahlung mitnimmt, sollte nur einen Beitrag zur Deckung der Betriebskosten verlangen. Denn sobald er an der Fahrt verdient, handelt er gewerblich, gibt Schubach zu bedenken. Die Konsequenz: Der Fahrer müsste ein Gewerbe anmelden und mit einer höheren Kfz-Versicherungsprämie rechnen. Nach Ansicht des Juristen bräuchte er obendrein für gewöhnlich einen Personenbeförderungsschein und gegebenenfalls auch einen Taxischein.

Fahrer checken:Für Mitfahrer gilt, nicht zu jedem Fahrer ins Auto zu steigen. Bei dem leisesten Verdacht, dass dieser Alkohol getrunken hat, sollten sie auf die Tour verzichten oder die Weiterfahrt sofort unterbinden, rät Nicolas Eilers, Verkehrsrechtsanwalt in Groß-Gerau. Das dient nicht nur dem Unfallschutz: Wer wissentlich mit einem angetrunkenen Fahrer unterwegs ist und bei einem Crash verletzt wird, muss mit der Reduzierung seines Anspruchs auf Schmerzensgeld rechnen. Laut Eilers gehört es zu den Sorgfaltspflichten von Beifahrern, zu checken, ob der Fahrer fahrtüchtig ist.

Vorsicht vor Schleusern:Anbieter von grenzüberschreitenden Mitfahrgelegenheiten können Opfer von Schleuserbanden werden. Davor warnt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK). Fahrer sollten sich von ihren Passagieren die Ausweise zeigen lassen. Das kündigen sie am besten schon bei der Kontaktaufnahme an. Vorsicht ist geboten, wenn der Fahrer von einem Vermittler anstatt vom Mitfahrer kontaktiert wird oder wenn eine dritte Person die Tour bezahlt. Wer eine geschleuste Person mitnimmt, kann in den Verdacht geraten, Mitglied einer Schleuserbande zu sein - dann drohen Festnahme, Vernehmung und ein Strafverfahren.