Radfahrer ohne Licht haften bei nächtlichem Unfall

München (dpa/tmn) - Radfahren ohne Licht ist kein Kavaliersdelikt. Ein Bußgeld wird in jedem Fall fällig, wenn ein Radfahrer im Dunkeln ohne Licht erwischt wird. Wer einen Unfall verursacht, haftet sogar für den Schaden.

Wer bei Dunkelheit mit einem unbeleuchteten Fahrrad in einen Unfall verwickelt wird, haftet für den Schaden. Darüber hinaus ist ein Verwarnungsgeld von 35 Euro möglich, erklärt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS). Auch ohne Unfall müssen Lichtmuffel mit einem Bußgeld rechnen: Wer erwischt wird, zahlt mindestens 10 Euro, bei Gefährdung anderer sind 15 Euro fällig. Die Fahrradbeleuchtung diene vor allem dazu, dass Radler für andere Verkehrsteilnehmer im Dunkeln besser sichtbar sind, betont der KS.