Rein verbaler Streit rechtfertigt keine MPU

Freiburg (dpa/tmn) - Ein heftiger, aber rein verbal geführter Streit begründet keine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Das lässt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg ableiten (Az.: 4 K 2480/15), über das der ADAC berichtet.

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Ein Gemeindemitarbeiter wollte im konkreten Fall die Personalien eines Autofahrers überprüfen, der sein Auto gerade geparkt hatte. Der Fahrer erkannte weder einen Anlass noch eine Berechtigung dafür. Es entbrannte eine lautstarke Auseinandersetzung mit dem Beamten. Später erhielt der Autofahrer die amtliche Aufforderung, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu machen. Außerdem ordnete man den sofortigen Entzug des Führerscheins an.

Der Autofahrer widersprach, und der Fall ging vor Gericht. Das gab ihm Recht. Weder MPU noch Führerscheinentzug sind rechtmäßig. Ein rein mündlich geführter Streit sei keine gravierende Straftat, die Zweifel an der Fahreignung begründen könne, argumentierte das Gericht. Zumal es zu keinen körperlichen Übergriffen gekommen sei. Auch habe der Autofahrer den Beamten nicht beleidigt.