Rettungseinsatz: Bei Wiedereinfädeln haften beide
Berlin (dpa/tmn) - Bei einem Zusammenstoß nach dem Vorbeilassen von Rettungsfahrzeugen können die Fahrer zu gleichen Teilen haften.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Mitte in Berlin hervor (Az.: 104 C 3211/14), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Im verhandelten Fall kollidierten zwei Autos, nachdem ein Fahrer zwei Feuerwehrautos vorbeiließ und wieder auf seine Spur fuhr. Der Fahrer wollte seinen Schaden ersetzt bekommen und klagte.
Das war nur zum Teil erfolgreich. Denn das Gericht entschied, dass beide Fahrer zu gleichen Teilen den Schaden tragen mussten. Zum einen ließ sich der genaue Hergang des Unfalls nicht mehr genau rekonstruieren.
Zum anderen sei nach der Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen immer besondere Vorsicht nötig - sowohl von den Einfädelnden als auch von den nachfolgenden Autofahrern.