Roller aus dem Ausland: Ohne Vollgutachten geht nichts
München (dpa/tmn) - Wer einen alten, klassischen Motorroller - zum Beispiel eine Vespa der 60er oder 70er Jahre - aus dem Ausland kauft, muss weitere Kosten für eine Betriebserlaubnis einkalkulieren.
„Ohne deutsche Papiere ist dafür immer ein sogenanntes Vollgutachten erforderlich, mit dem man bei der Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis bekommt“, sagt Vincenzo Lucà vom Tüv Süd. Das gelte auch für zulassungsfreie Roller. „Und ganz wichtig: Mit ausländischen Papieren darf man in Deutschland nicht fahren.“
Beim Vollgutachten prüfen die Experten unter anderem, ob alle Teile am Roller vorschriftsmäßig sind. Anhand der Fahrgestell- und Motornummer könne der Tüv in einer Datenbank für fast jedes Modell entsprechende Informationen auslesen. Kostenpunkt: Bei einem originalen Roller laut Tüv Süd in der Regel unter 200 Euro.