Schäden durch Schlaglöcher - Wann Behörden haften müssen
Berlin (dpa/tmn) - Jeder Autofahrer weiß: Die Straßen in Deutschland sind marode. Die Behörden aber sind schnell aus dem Schneider: Stellen sie ein Warnschild auf, müssen sie für Schäden nicht haften.
Ist die Haftungsfrage strittig, sollten Autofahrer Beweise sammeln.
Nach einer aktuellen Umfrage des ADAC fordern 86 Prozent der Autofahrer in Deutschland, dass mehr Geld in Straßen investiert wird. Nur knapp ein Drittel (28 Prozent) der über 2000 repräsentativ Befragten sind aber dafür, dazu etwa die Einnahmen einer Pkw-Maut zu verwenden. Der ADAC schätzt, dass knapp 20 Prozent des Autobahnnetzes in sanierungsbedürftigem Zustand ist. Bei Bundesstraßen sei der Anteil mit rund 40 Prozent doppelt so hoch.
Für Autofahrer ist das ärgerlich - nicht selten entstehen zum Beispiel durch Schlaglöcher Schäden am Auto. Verkehrsbehörden können dafür grundsätzlich haftbar gemacht werden. Sobald sie allerdings ein Schild aufstellen, das vor den Gefahren durch Straßenschäden warnt, haben Autofahrer keine Ansprüche mehr. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein müssen Gemeinden allerdings haften, wenn Schlaglöcher Kraftfahrern unerwartet in die Quere kommen - zum Beispiel auf nagelneuen Strecken.
Der ADAC rät Autofahrern, die Geschwindigkeit generell den Straßenverhältnissen anzupassen. Wurde vor Schlaglöchern nicht gewarnt, empfiehlt ADAC-Verkehrsrechtsexperte Markus Schäpe, Schäden am Fahrzeug und die Unfallstelle per Foto zu dokumentieren. „Wenn ich etwas geltend machen möchte, muss ich das dokumentieren.“ Auf diese Weise könne der Fahrer belegen, dass die Behörden unter Umständen ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben.
Anzeichen für einen Schaden durch ein Schlagloch können ein schiefstehendes Lenkrad oder eine verzogene Spur sein. Auch wenn das Fahrwerk während der Fahrt Geräusche macht, ist möglicherweise ein Straßenschaden die Ursache. Geräusche können auf beschädigte Koppelstangen oder ausgeschlagene Lenkungslager hindeuten. Verliert der Reifen Luft, ist womöglich die Reifenflanke betroffen.