Schmerzensgeld für Hinterbliebene von Unfalltoten
Berlin (dpa/tmn) - Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland bisher noch kein Angehörigenschmerzensgeld nach dem Unfalltod naher Verwandter. Eine Möglichkeit ist jedoch das Schmerzensgeld für den sogenannten Schockschaden.
Hierzulande gehören Trauer und Schmerz nach einer Todesnachricht zum allgemeinen Lebensrisiko. Angehörige erhalten deshalb kein Schmerzensgeld. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist Betroffene allerdings auf eine ähnliche Entschädigung hin: das Schmerzensgeld für den sogenannten Schockschaden, wenn Hinterbliebene durch ihr seelisches Leid erkranken.
Die Voraussetzungen dafür sind jedoch sehr streng und im Einzelfall zu prüfen, betonen die Verkehrsrechtsexperten: Es müsse ein ungewöhnliches und traumatisierendes Unfallerlebnis vorliegen oder eine entsprechende Unfallnachricht. Außerdem müsse nachweislich eine besondere Verbundenheit zu dem Verstorbenen bestanden haben.