Smartwatch am Steuer: Besser Finger weg von der Uhr
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Autofahrer sollten während der Fahrt keine Smartwatch bedienen. Die Straßenverkehrsordnung verbietet den Gebrauch zwar nicht explizit. Doch laut Verkehrsjurist Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD) sollten Fahrer das Gesetz nicht herausfordern.
„Derzeit ist unklar, wie ein Gericht entscheiden würde“, sagt Herbert Engelmohr. Die Straßenverkehrsordnung regelt in Paragraph 23 lediglich das Handy-Verbot. Demnach dürfen Autofahrer bei eingeschaltetem Motor nicht telefonieren, wenn das Smartphone „aufgenommen oder gehalten werden muss“. 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg drohen in solchen Fällen. Auf Smartwatches hat das Gesetz bislang keine konkrete Antwort. „Hier muss der Gesetzgeber eindeutig nachbessern“, fordert Engelmohr.
Auf der sicheren Seite sind Autofahrer, wenn sie im Pkw die Finger von der Smartwatch lassen. Nach einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken ist das Ablesen der Uhrzeit am Handy bereits eine Straftat (Az.: 1 Ss 1/14). Im konkreten Fall wendete sich ein Autofahrer vergeblich gegen einen Bußgeldbescheid, nachdem er während der Fahrt sein Handy aufgenommen hatte, um die Uhrzeit abzulesen.
„Grundsätzlich ist es immer sicherer, beide Hände am Lenkrad zu haben“, sagt Engelmohr. Jede Bedienung von Kommunikationsgeräten stört die Konzentration. Einer Studie eines britischen Instituts zufolge verlängert sich die Reaktionszeit um mehr als 2,5 Sekunden, wenn Autofahrer eine Smartwatch im Wagen nutzen. Damit reagieren sie sogar langsamer als beim Gebrauch eines Smartphones (etwa 1,85 Sekunden).
In Kanada hat ein Autofahrer bereits einen Strafzettel bekommen, weil er eine Smartwatch am Steuer bediente. Die Polizei verhängte gegen den Pkw-Fahrer 120 kanadische Dollar (etwa 90 Euro). Dass der Betroffene gegen ein Gesetz verstoßen hatte, wusste er nach eigenen Angaben nicht.