Stau-Knigge: Was Autofahrer im Stau nicht tun dürfen
München (dpa/tmn) - Die Osterferien stehen bevor. Wie jedes Jahr stoppt die Reisewelle nicht selten erst mal im Stau. Der ADAC informiert, wie sich Autofahrer verhalten müssen, wenn nichts mehr vorangeht:
1.Im Notfall muss eine Rettungsgasse frei gemacht werden. Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig.
2. Bei laufendem Motor dürfen Autofahrer auch im Stillstand ohne Freisprecheinrichtung nicht zum Handy greifen. Sonst werden 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.
3. Das Betreten der Fahrbahn ist verboten. Es ist nur im Notfall beim Sichern einer Unfallstelle erlaubt. Die Verrichtung der Notdurft oder das Wickeln eines Kindes fallen nicht darunter. Hier droht ein Bußgeld von 10 Euro.
4. Stehen Fahrzeuge auf der linken Spur oder fahren nicht schneller als 60 km/h, darf man auch rechts überholen. Allerdings höchstens 20 km/h schneller, als die Autos links rollen. Stehen die Autos, darf man mit höchstens 20 km/h rechts vorbeifahren. Ansonsten drohen 100 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg.
5. Biker dürfen sich nicht zwischen den Autos vorarbeiten. Sie müssen ansonsten mit 100 Euro Strafe und einem Punkt rechnen.
6. 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg riskiert, wer am Stau vorbei auf dem Seitenstreifen zur nächsten Ausfahrt oder den nächsten Parkplatz fährt.
7. Wenden oder Rückwärtsfahren ist generell verboten. Neben Bußgeldern und Punkten ist auch mit einem Fahrverbot zu rechnen. Ausnahme: Die Polizei fordert dazu auf.