Trau nicht dem Promilletester! - Tipps für Autofahrer im Karneval
Berlin (dpa/tmn) - Trinkfreudige Narren lassen ihren Wagen im Karneval besser ganz stehen. Wer nüchtern bleibt und fährt, sollte sich mit dem Auto von Umzügen fernhalten - und noch andere Spielregeln beachten, um gut durch die tollen Tage zu kommen.
An Karneval gibt es Alkohol an jeder Ecke. Was Vera Reich den Leuten rät, klingt deshalb schnell nach Spießertum: Die Knigge-Trainerin erklärt, wie der Verzicht auf Alkohol gelingt. Viel zu oft setzen sich Jecken in der fünften Jahreszeit nach einer berauschenden Party betrunken ans Steuer. Das lasse sich von vorneherein verhindern, sagt Reich. „Man ist keine Spaßbremse, nur weil man wenig oder gar keinen Alkohol trinken möchte.“ Ihr Tipp: konsequent nein sagen. „Fragen Sie höflich nach leckeren antialkoholischen Getränken und sagen Sie klar, dass Sie nicht trinken möchten.“
Damit feierfreudige Autobesitzer erst gar nicht in Versuchung kommen zu fahren, lassen sie den Zündschlüssel am besten zu Hause und steigen auf öffentliche Verkehrsmittel um. Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE) rät: „Wer trinkt, fährt nicht. Und wer fährt, trinkt nicht.“ Dieser Vorsatz wird im Rausch der Nacht aber leicht aufgegeben. Viele Autofahrer sagen sich: Ein oder zwei Bier sind schon noch drin. Promilletester versprechen, die Fahrtüchtigkeit messen zu können - sind aber problematisch: „Diese Geräte verführen zum tückischen Herantrinken an bestimmte Grenzen“, sagt Hillgärtner.
Das Gesetz gehe schon bei 0,3 Promille und einer auffälligen Fahrweise von einer relativen Fahruntüchtigkeit aus, erklärt der ACE-Sprecher. Das kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei 0,5 Promille Blutalkohol drohen bereits 500 Euro Bußgeld, vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und ein Monat Fahrverbot. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer in diesem Zustand Auto fährt, macht sich strafbar. Autofahrer, die einen Unfall verursachen, müssten mit einer hohen Geld- oder mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen, warnt Hillgärtner.
Ähnliches gelte für Karnevalisten, die unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad fahren wollen: „Ab 1,6 Promille wird ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig eingestuft. Er muss mit einem Bußgeld, der Auferlegung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zur Fahreignung sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.“ Der Körper könne pro Stunde durchschnittlich nur 0,15 Promille Alkohol im Blut abbauen. „Kaffee oder Tabletten, die angeblich den Alkoholabbau im Körper beschleunigen, helfen nicht weiter.“
Unklarer als die Regeln rund ums Thema Alkohol ist, ob Narren kostümiert hinters Lenkrad dürfen. „Die Straßenverkehrsordnung bleibt hier recht vage“, sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. In Paragraf 23 heißt es. „Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.“ Rüter de Escobar schlussfolgert daraus: „Wenn große Hüte oder opulente Kragen die Sicht behindern, sollte man sie während der Fahrt ablegen.“
Probleme kann es an Karneval auch mit dem Parken geben. Versperrt ein Fahrzeughalter mit seinem Wagen den Weg für Narrenumzüge, wird er gnadenlos abgeschleppt. „Wer wegen Falschparkens abgeschleppt wird, muss dafür gleich doppelt bezahlen“, sagt Hillgärtner. „Einmal das von den Ordnungshütern verhängte Bußgeld und die Abschleppkosten.“
Die Höhe der Verordnungsstrafe bewege sich zwischen zehn Euro für unzulässiges Halten bis 50 Euro plus einem Punkt in Flensburg für behinderndes Parken vor Feuerwehrzufahrten, so Hillgärtner. Dazu kommen noch die Abschleppgebühren, die je nach Stadt variieren können: „In Köln kostet das zum Beispiel rund 140 Euro, in München rund 200, in Hamburg rund 270 Euro.“ Deshalb ist es schlau, sein Auto grundsätzlich von Umzügen und ähnlichen Großveranstaltungen fernzuhalten - auch wegen möglicher Vandalismusschäden am Wagen.
„Parken Sie weiter entfernt und sicher. Für einen Schaden am Auto kommt nur eine Kaskoversicherung auf, falls der Schädiger nicht ermittelt werden kann“, warnt Hillgärtner. Er hat aber auch eine gute Nachricht: „Wir haben keine Belege dafür, dass Vandalismusschäden in der Karnevalssaison zunehmen. Die berühmte abgeknickte Autoantenne beispielsweise kommt so gut wie gar nicht mehr vor - weil es diese Teleskopantennen nur noch ganz selten gibt.“
Die Versicherungswirtschaft mahnt aber dennoch zur Vorsicht: „In den Karnevals- und Faschingshochburgen sollten an den tollen Tagen die Innenstadtbereiche mit dem Pkw gemieden werden“, sagt Rüter de Escobar. „Am sichersten ist das Auto in der Garage.“ Für Glasbruch oder mögliche Brandschäden komme die Teilkaskoversicherung auf. Für alles andere - etwa ein eingetretenes Rücklicht oder ein abgebrochener Spiegel - brauchen Autofahrer eine Vollkaskoversicherung. „Kleinere Schäden wie Kratzer liegen möglicherweise unterhalb des Selbstbehalts und müssten daher selbst getragen werden.“