Unfall durch offene Autotür - Haftung kann verteilt werden
Hamburg (dpa/tmn) - Autotüren sollten vorsichtig geöffnet werden. Andernfalls haftet man für den Schaden bei einem Unfall voll.
Stand eine Autotür schon offen, und es kommt zu einem Unfall, trägt der andere Autofahrer einen Teil der Schuld. Das ergibt sich zumindest aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek (Az.: 814 C 86/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
In dem Fall war eine Autofahrerin an einem geparkten Fahrzeug vorbeigefahren. Dabei kollidierte das Auto der Frau mit der hinteren linken Tür des geparkten Autos. Die Frau behauptete, die Tür sei plötzlich geöffnet worden, als sie daran vorbei gefahren sei. Der Besitzer erklärte aber, die Tür habe schon länger offen gestanden, da er gerade sein Enkelkind im Kindersitz angeschnallt habe.
Vor Gericht konnte sich die Frau nicht ganz durchsetzen: Zwar habe der Mann ein erhebliches Hindernis dadurch geschaffen, dass er seine Tür für eine nicht unbedeutende Zeit habe offen stehen lassen. Allerdings müsse die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs berücksichtigt werden. Die Frau haftet daher zu 30 Prozent mit.