Wie bekommt man einen Führerschein fürs Taxi?
Essen (dpa/tmn) - Wer Taxifahrer werden möchte, muss einen Personenbeförderungsschein (P-Schein) bei der Führerscheinstelle beantragen. Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren. Und man muss seit mindestens zwei Jahren über einen gültigen Führerschein Klasse B (Klasse 3) verfügen.
Zu den Grundvoraussetzungen zählt außerdem ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis. Auch beim Verkehrszentralregister in Flensburg sollte man nicht auffällig geworden sein. Darüber hinaus muss der Antragsteller ein medizinisches Gutachten vorlegen, das die körperliche und geistige Fähigkeit für den gewerblichen Transport von Personen bescheinigt, informiert der Tüv Nord. Dabei werden unter anderem die Orientierungsleistung und die Reaktionsfähigkeit geprüft. Teil des Eignungschecks ist auch eine Untersuchung beim Augenarzt, der das Sehvermögen des Bewerbers hinsichtlich der Sehschärfe, des Gesichtsfeldes und des Farb- und Stereosehens beurteilt.
Wenn alle Voraussetzungen stimmen und die Gutachten positiv ausfallen, muss der Bewerber noch eine schriftliche und mündliche Prüfung absolvieren. Dabei werden im Wesentlichen die Ortskenntnisse abgefragt. Erst nach bestandener Prüfung stellt die Behörde die Taxifahrerlaubnis aus - zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Die Erlaubnis kann dann jeweils nach fünf Jahren verlängert werden, wenn die Anforderungen weiterhin erfüllt werden.