Unfall-Gaffern droht saftige Geldstrafe
München/Hamburg (dpa/tmn) - Wenn es auf der Straße kracht, sind Gaffer oft nicht weit. Nicht selten machen sie sogar Fotos oder Videos. Doch wer Rettungsarbeiten stört, muss mit einer Strafe rechnen.
Schaulustigen an Unfallorten drohen hohe Geldstrafen. Behindern Gaffer Rettungsarbeiten, können sie nach ADAC-Angaben mit mindestens 40 Euro und in schweren Fällen sogar mit bis zu 5000 Euro belangt werden. Außerdem darf die Polizei störende Schaulustige vorübergehend festnehmen. Wer zuerst an einem Unfallort eintrifft, ist verpflichtet, einen Notruf abzusetzen und Erste Hilfe zu leisten, erklärt ADAC-Rechtsexperte Markus Schäpe. Durch untätiges Herumstehen könne man sich strafbar machen.
Das Problem des Gaffertums verschlimmere sich zunehmend, berichtet die Zeitschrift „Auto Bild“ in ihrer am Freitag (20. April) erscheinenden Ausgabe. Sie beruft sich auf eine Schätzung der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (agbn), wonach Schaulustige inzwischen etwa jeden fünften Rettungseinsatz behindern. Immer mehr besonders skrupellose Voyeure machten am Unfallort Fotos oder Videos, die teilweise später im Internet landen.