Bei Stau trotz grüner Ampel nicht in Kreuzung einfahren
Stuttgart (dpa/tmn) - Grünes Licht heißt nicht automatisch immer freie Fahrt. Staut sich der Verkehr auf einer Kreuzung, bleiben Autofahrer besser stehen. Sonst riskieren sie, sich bei einem Unfall mitschuldig zu machen.
Auch wenn sie grünes Licht haben, bleiben Autofahrer bei stockendem Verkehr auf der Kreuzung besser an der Ampel stehen. „Generell gilt das Vorrecht des Kreuzungsräumers“, erklärt Volker Lempp, Verkehrsrechtsexperte beim Auto Club Europa (ACE). Kraftfahrer sollten daher abwarten, bis die Kreuzung wieder frei sei. Ansonsten riskierten sie eine überwiegende Haftung für mögliche Unfallschäden.
In einem vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelten Fall war ein Pkw-Fahrer bei Grünlicht auf eine blockierte Kreuzung gefahren und hatte sich vor ein dort stehendes Fahrzeug gedrängt. Dessen Fahrer übersah den Wagen beim Anfahren. Das Gericht machte den Pkw-Fahrer, der nicht an der Ampel abgewartet hatte, zu zwei Dritteln für den Schaden haftbar. Er habe „sehenden Auges“ eine konkrete Gefahr geschaffen, so die Richter (Az.: 1 U 66/12). Dem Unfallgegner sei dagegen lediglich ein fahrlässiger Verstoß gegen seine allgemeinen Sorgfaltspflichten anzulasten.