Schmerzensgeld: Ausmaß der Beschwerden zählt

München (dpa/tmn) - Die Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Schleudertrauma nach einem Unfall hängt von der Dauer und Heftigkeit der Schmerzen ab. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.

Wird ein Schmerzensgeld nach einem Schleudertrauma gefordert, zählt das Ausmaß der Beschwerden. Auch eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit wird bei der Entschädigung berücksichtigt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.

In dem verhandelten Fall ging es um eine Frau, die bei einem Auffahrunfall ein Schleudertrauma und Verletzungen an Rücken und Wirbelsäule erlitt (Az.: 332 C 21014/12). Sie bekam zunächst 1500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, klagte jedoch auf 2800 Euro. Das Gericht hielt 2000 Euro für angemessen und verpflichtete die Versicherung zu einer Nachzahlung. Schließlich sei die Frau sechs Wochen krankgeschrieben gewesen und habe noch Monate nach dem Unfall Schmerzen im Rücken verspürt.