Mit Kokain im Blut Auto zu fahren, ist eine Straftat. Um dem Entzug der Fahrerlaubnis zu entgehen, helfen vor Gericht keine fadenscheinigen Erklärungsversuche. Zwar können Cocablattextrakte auch in Soft- und Energydrinks enthalten sein - aber in deutlich geringerer Konzentration als bei Kokain. Das musste das Bremer Verwaltungsgericht in einem Fall (Az.: 5 V 98/13) einem jungen Mann erklären, der bekokst am Steuer erwischt worden war.
Der Beschuldigte erklärte zu seiner Verteidigung, die Spuren von Kokain seien auf regelmäßigen Konsum von Cola und Energydrinks zurückzuführen. Deren Konzentration liege aber 7 000- bis 20 000-fach unter dem Grenzwert, den der 20-Jährige 8-fach überschritten hatte, so das Gericht. Seinen Führerschein bekam der Mann nicht zurück. Der ADAC weist darauf hin, dass die Fahrerlaubnis in so einem Fall nur bei Nachweis einer einjährigen Abstinenz und positiver medizinisch-psychologischer Untersuchung wieder erteilt wird.