Härtere Folgen bei deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung

Celle (dpa/tmn) - Werden Geschwindigkeitsverstöße mit einem Bußgeld belegt, gehen die Behörden in der Regel von Fahrlässigkeit aus. Das bedeutet, dass der Fahrer meist aus Unaufmerksamkeit die Geschwindigkeit überschritten hat.

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Anders kann die Bewertung aber aussehen, wenn der Fahrer erheblich zu schnell unterwegs war, wie sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle ergibt (Az.: 321 SsBs 176-177/14). In dem Fall war der Autofahrer mit einer Geschwindigkeitsübertretung von 40 Prozent erfasst worden.

Die Behörde ging in diesem Fall von einer vorsätzlichen Tat aus, erhöhte das Bußgeld und verhängte ein Fahrverbot. Dagegen wandte sich der Fahrer. Er habe das Schild nicht gesehen und daher auch nicht vorsätzlich gehandelt, so seine Begründung.

Das sahen die Richter etwas anders: Bei ordnungsgemäß aufgestellten und in einem guten Zustand befindlichen Schildern müsse man davon ausgehen, dass diese auch von den Verkehrsteilnehmern gesehen würden. Bei einer so erheblichen Überschreitung sei auch davon auszugehen, dass dies dem Fahrer bewusst sei, wenn er das Schild wahrgenommen habe. Daher sei dann von einer vorsätzlichen Tat auszugehen.