Autoverkäufer muss Fahrzeugpapiere rechtzeitig übergeben

Berlin (dpa/tmn) - Ist in einem Kaufvertrag für ein Auto festgelegt, bis wann die Fahrzeugpapiere übergeben werden müssen, hat sich der Verkäufer daran zu halten. Kommt er dem nicht nach, kann der Käufer durch einen Rechtsanwalt die Herausgabe der Fahrzeugpapiere fordern.

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Die Kosten für den Anwalt muss laut einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 21 S 124/14) dann der Verkäufer tragen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Der Händler kaufte bei einer Versteigerung einen Audi. Zehn Tage nach der Auktion sollten die Fahrzeugpapiere übergeben werden. Als dies nicht geschah, übergab der Autohändler den Vorgang seinem Anwalt, der den Verkäufer anschrieb. Die Anwaltskosten trägt der Verkäufer. Er sei schließlich mit der Übergabe der Papiere in Verzug gewesen. Der Kläger habe durch seinen Anwalt nur seine berechtigten Interessen verfolgt.