Motorradfahrer muss länger Fahrtenbuch führen

München (dpa/tmn) - Gerichte können Motorradfahrern das Führen eines Fahrtenbuchs zur Auflage machen. Weil die Nutzung typischerweise saisonal ist, darf die Auflage sogar länger ausfallen als bei Autofahrern.

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Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).

In dem verhandelten Fall hatte ein Motorradfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 27 km/h überschritten. Da der Halter des betroffenen Motorrads keine Angaben zum Fahrer machte und dieser nicht ermittelt werden konnte, wurde das Verfahren eingestellt. Allerdings wurde gegen den Halter die Auflage erlassen, 15 Monate lang ein Fahrtenbuch zu führen - drei Monate länger als in vergleichbaren Fällen bei Autofahrern üblich. Das wurde damit begründet, dass ein Motorrad im Regelfall im Winter stillgelegt ist. Eine Argumentation, die das BVerwG in letzter Instanz bestätigte (Az.: 3 C 13.14).