Rückwärts gerollt: Haftungsverteilung bei einem Unfall

Saarbrücken (dpa/tmn) - Kommt es zum Unfall mit einem rückwärts rollenden Auto, muss dessen Fahrer für den größten Teil des Schadens aufkommen. Lässt sich der Hergang des Unfalls nicht genau aufklären, kann aber auch dem Unfallgegner ein Teil des Verschuldens zugerechnet werden.

Foto: dpa

In dem verhandelten Fall wollte ein Autofahrer an einer Kreuzung rechts an dem Pkw vor ihm vorbeifahren. Dessen Fahrer beabsichtigte nach links abzubiegen. Als sein Wagen rückwärts rollte, kollidierten die beiden Fahrzeuge. Der Fahrer des geradeaus fahrenden Autos wollte den vollen Schaden an seinem Auto ersetzt bekommen und klagte.

Das Landgericht Saarbrücken befand jedoch, er müsse 20 Prozent selbst tragen. Es war nämlich nicht aufzuklären, wie weit das Auto rückwärts gerollt war. Daher berücksichtigte das Gericht auch die sogenannte Betriebsgefahr, die grundsätzlich von einem Auto ausgeht (Az.: 13 S 56/14). Über das Urteil berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).