Unfallverursacher haftet für Anwaltskosten des Geschädigten

Balingen (dpa/tmn) - In aller Regel muss der Verursacher eines Unfalls dem Geschädigten die Rechtsanwaltskosten erstatten. Das gilt auch für die außergerichtlichen Kosten. Allerdings muss die Einbeziehung eines Anwalts erforderlich und zweckmäßig gewesen sein.

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In dem Fall stritten die Parteien über die Abwicklung des Schadens nach einem Verkehrsunfall. Die Schuldfrage war geklärt, doch die Geschädigte hatte den gesamten Schriftverkehr von ihrem Rechtsanwalt erledigen lassen. Die Kosten dafür wollte sie ersetzt bekommen. Das Amtsgericht Balingen gab ihr Recht (Az.: 4 C 322/14). Einen Anwalt zu beauftragen, sei nur dann entbehrlich, wenn aus Sicht des Unfallgeschädigten die Haftung dem Grunde und der Höhe nach völlig klar sei. In dem vorliegenden Fall sei aber nicht zweifelsfrei klar gewesen, dass die Geschädigte den Schaden über 9000 Euro vollständig ersetzt bekommen würde.