Uneinsichtige Autofahrer riskieren Nachhilfeunterricht
München (dpa/tmn) - Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Regeln halten, können zu einer Schulung vorgeladen werden. Dabei werden sie dann noch einmal über die entsprechenden Verkehrsregeln informiert.
11.09.2015
, 09:31 Uhr
Diese Möglichkeit sieht Paragraf 48 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Für eine Vorladung reicht ein einzelner Verstoß. Darauf weist der ADAC mit Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) München hin (Az.: 11 ZB 14/1026).
In dem Fall ging es um einen Taxifahrer, der einmalig vor einer Grundstückseinfahrt unerlaubt geparkt hatte. Beim Eintreffen der Polizei, die ihn verwarnen wollte, zeigte er sich den Argumenten der Polizisten gegenüber uneinsichtig. Die Folge war eine Vorladung zu einer entsprechenden Schulung.