Das Gericht wies die Klage eines Mannes aus Bayern ab, der ein üppiges Sündenregister hatte. Er sollte deswegen zum „Idioten-Test“, machte aber geltend, dass er kein Geld für das Gutachten habe und gab stattdessen die Fahrerlaubnis ab. Monate später bekam er sie zurück - und verlangte die Löschung der zuvor angehäuften 16 Punkte. Das sei aber nicht rechtmäßig, urteilten die Richter nun (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 1.10)