Unfall mit Känguru: Nicht jede Versicherung zahlt
München (dpa) - Springt einem Autofahrer ein ausgebüxtes Känguru vor das Auto - wie zuletzt in Oberfranken - greift die Teilkaskoversicherung nicht unbedingt. Für Unfälle mit Exoten gelten oft andere Regeln als für solche mit einem Reh, teilte der ADAC am Freitag (25.2.) mit.
Die meisten Unternehmen wickelten Wildschäden über das Bundesjagdgesetz ab. Kängurus kommen darin nicht vor - schließlich gibt es sie in Deutschland nicht in freier Wildbahn. Der Automobilclub empfiehlt, Verträge abzuschließen, die „Kollisionen mit Tieren aller Art“ beinhalten. In einem Fall wird der Autofahrer ohnehin nicht haftbar gemacht: Entwischte das Känguru nicht einem Zoo, sondern einem privaten Halter, ist dieser verantwortlich. Anfang Februar war im oberfränkischen Sonnefeld ein Känguru vor ein Auto gesprungen, zuvor gab es mehrfach ähnliche Unfälle.