Schon unter 1,1 Promille sinkt Kaskoschutz deutlich
Karlsruhe (dpa/tmn) - Ein Autounfall unter Alkoholeinfluss kann teuer werden: Bei absoluter Fahruntüchtigkeit mit 1,1 Promille muss die Kfz-Kaskoversicherung den Schaden nicht oder höchstens zu einem geringen Teil zahlen.
Autounfälle sind immer teuer, insbesondere unter Alkoholeinfluss. Wer bis zur absoluten Fahruntüchtigkeit trinkt und 1,1 Promille im Blut hat, kann nicht mehr mit der Kaskoversicherung rechnen. Aber auch unterhalb dieses Grenzwerts kann der Versicherer die Leistung kürzen, informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe: Demnach ist bei 1,09 Promille eine Kürzung um 75 Prozent gerechtfertigt (Az.: 9 U 135/13).
In dem verhandelten Fall war eine Autofahrerin mit 1,09 Promille im Blut nachts auf einer Bundesstraße in die Betonbegrenzung einer Baustelle gekracht. An ihrem Wagen entstand Totalschaden. Das Gericht hielt wegen relativer Fahruntüchtigkeit immerhin eine Kürzung der Leistung auf 25 Prozent für angemessen. Oberhalb von 1,1 Promille müssen Kaskoversicherer vielfach gar keinen Schadenersatz leisten.